- 04.03.2010, 08:56:24
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Frauenwunsch-Kalender Tür 4: Psychoterror bei Schwangerschaftsabbruch!
Frauenring fordert: Schützt uns vor FanatikerInnen
Wien (OTS) - Organisierte, militante FanatikerInnen versuchen
Frauen an der Durchführung eines legalen Schwangerschaftsabbruches zu
hindern und Frauen in ihrer freien Entscheidung für oder gegen ein
Kind einzuschränken. Sie lauern seit Jahren Frauen vor medizinischen
Frauengesundheitseinrichtungen und -praxen, in denen
Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden, auf, um sie
anzusprechen, zu beleidigen, zu beschimpfen, sich ihnen in den Weg zu
stellen, sie festzuhalten, ihnen Gegenstände zu überreichen, ihnen
falsche Informationen zu geben, ihre Autokennzeichen aufzuschreiben
oder um sie zu fotografieren.
Gemäß einem Urteil des Oberlandesgerichts Wien vom 15.4.2004 kann
von Psychoterror dieser AktivistInnen gesprochen werden. Psychoterror
ist eine Form von Gewalt. Für Frauen, die sich in einer ohnehin
schwierigen Situation befinden und die sich die Entscheidung für
einen Schwangerschaftsabbruch nicht leicht gemacht haben, ist das ein
unzumutbarer Zustand. Frauen in dieser belastenden Lebenssituation
sollten keinesfalls diesem psychischen Druck und den Belästigungen
ausgesetzt sowie in ihrem Recht auf reproduktive Gesundheit
eingeschränkt und in ihrem Recht auf Schutz ihrer Intimsphäre
verletzt werden.
Seit 1975 ist durch die Fristenregelung der
Schwangerschaftsabbruch legal. Frauen haben damit nach
jahrzehntelangem Kampf die Möglichkeit gewonnen, sich im Falle
ungewollter Schwangerschaft unter guten medizinischen Bedingungen und
nach umfassender Information straffrei für einen
Schwangerschaftsabbruch zu entscheiden. Was bis heute immer noch
fehlt ist ein wirksamer Schutz der Frauen vor dem Psychoterror vor
den Kliniken.
Wir fordern daher eine bundesweite Schutzzone und einen sicheren
Zugang zu den Ambulatorien!
Rückfragehinweis:
Österreichischer Frauenring
Tel.: +43 1 319 56 79
mailto:[email protected]
www.frauenring.at
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/6138
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