• 03.03.2010, 10:59:39
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  • OTS0129 OTW0129

Berlakovich: Novelle zum Bundesluftreinhaltegesetz wird in Begutachtung geschickt

Gesetzeszusammenführung betrifft Verbrennungsverbot biogener Materialien

Wien (OTS) - Das Lebensministerium schickt heute einen Entwurf
über eine Novelle zum Bundesluftreinhaltegesetz in Begutachtung.
Damit soll das Bundesgesetz zum Verbot des Verbrennens biogener
Materialien in das Bundesluftreinhaltegesetz integriert werden, um
bisher bestehende Vollzugsschwierigkeiten aufzuheben. "Mit der
Novelle wollen wir eine Deregulierung und Verbesserung der
Bestimmungen über das Verbrennen biogener Materialien außerhalb von
Anlagen erreichen. Das ist ein wichtiger und notwendiger Schritt, mit
dem wir eine Vereinfachung in der Verwaltung und damit auch
Kosteneinsparungen erzielen sowie einen weiteren Beitrag zur
Verbesserung der Luftqualität setzen können", so Umweltminister Niki
Berlakovich.

Mit den Neuerungen zum Bundesluftreinhaltegesetz wird auch das
Regierungsübereinkommen umgesetzt, in dem die Novellierung des
Bundesgesetzes über ein Verbot des Verbrennens biogener Materialien
außerhalb von Anlagen ("Verbrennungsverbotsgesetz") verankert ist.
Die Integration der novellierten Bestimmungen in das bestehende
Bundesluftreinhaltegesetz bringt eine Verwaltungsvereinfachung mit
sich, da dadurch ein Bundesgesetz eingespart wird. Die Zusammenlegung
der beiden Gesetze ist auch inhaltlich sinnvoll, da im
Bundesluftreinhaltegesetz schon bisher das Verbrennen von nicht
biogenen Materialien außerhalb von Anlagen verboten war und das
Gesetz nun lediglich um das Verbot des Verbrennens biogener
Materialien erweitert werden müsste.

Weniger Ausnahmen und leichterer Vollzug

Damit kann der der Vollzug erleichtert und die zahlreichen
gesetzlichen Ausnahmen stark eingeschränkt werden. Fixe Ausnahmen vom
Verbrennungsverbot gibt es künftig nur mehr für Lagerfeuer,
Grillfeuer und für das Abflammen als konkrete Pflanzenschutzmaßnahme.
Darüber hinaus gehende Ausnahmen könnte der jeweils zuständige
Landeshauptmann bzw. die Landeshauptfrau mit Verordnungen zulassen,
z. B. für schädlingsbefallenes Schnittgut, für das Abbrennen von
Stroh auf Stoppelfeldern, für das Räuchern in Obst- und Weingärten
sowie für Feuer im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen. Dies teilt
das Lebensministerium abschließend mit.

Rückfragehinweis:
Lebensministerium, Pressestelle
Tel.: (+43-1) 71100 DW 6703, DW 6823

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/41

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