- 02.03.2010, 11:54:18
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Vorratsdaten: Bures sieht Bestätigung für restriktive Umsetzung der Richtlinie
Wien (OTS/BMVIT) - Im Urteil des deutschen
Bundesverfassungsgerichtshofs zur umstrittenen
Vorratsdatenspeicherung sieht Infrastrukturministerin Doris Bures
eine Bestätigung für den von ihr gewählten Weg. "Wir haben uns
bewusst Zeit genommen, den Entwurf sehr gründlich von unabhängigen
Menschenrechtsexperten erarbeiten lassen und ihn in einem langen
Begutachtungsverfahren zur Diskussion gestellt", so die Ministerin,
"im Unterschied zu Deutschland habe ich eine weitaus restriktivere
Umsetzung vorgeschlagen, eben weil das aus Grundrechtsüberlegungen
eine so sensible Materie ist." ****
Hintergrund: Das deutsche Verfassungsgericht sieht eine
Speicherungspflicht in dem von der Richtlinie vorgesehen Umfang nicht
von vornherein schlechthin als verfassungswidrig an, die konkrete
Umsetzung des deutschen Gesetzgebers überschreitet allerdings die
verfassungsmäßigen Grenzen.
"Maximaler Datenschutz und maximaler Schutz der Grundrechte müssen
die Leitlinien sein. Deshalb sieht unser Entwurf nur eine
Mindestumsetzung der Richtlinie vor", sagt Bures zusammen. Und sie
betont: "Ich kann versprechen, dass die Grenzen, die der deutsche
Verfassungsgerichtshof mit seinem heutigen Urteil gezogen hat, bei
der österreichischen Umsetzung auf jeden Fall eingehalten werden."
Die Richtlinie gilt unverändert; um Strafzahlungen zu vermeiden,
bleibt derzeit keine andere Möglichkeit für Österreich, als weiter an
der Umsetzung zu arbeiten.
Eine erste Analyse des deutschen Urteils zeige, dass der vom
Boltzmann-Institut für Menschenrechte für das Verkehrsministerium
erarbeitete Entwurf sehr weitgehend den hohen Ansprüchen nachkommt,
die heute das deutsche Bundesverfassungsgericht für eine
grundrechtskonforme Umsetzung vorschreibt. Dies gilt für die vier
zentralen Punkte: Datensicherheit, Begrenzung der Datenverwendung,
Transparenz und Rechtsschutz.
So hat das deutsche Bundesverfassungsgericht die Ausdehnung des
Anwendungsbereichs der Datenübermittlung auf niederschwellige Delikte
wie z.B. das illegale Downloaden von Musik als verfassungswidrig
erkannt. Im Urteil heißt es dazu, dass "ein Abruf der Daten zumindest
den durch bestimmte Tatsachen begründeten Verdacht einer auch im
Einzelfall schwerwiegenden Straftat voraussetzt". Weiters sagen die
deutschen Verfassungsrichter, dass die Übermittlung und Nutzung der
gespeicherten Daten grundsätzlich unter Richtervorbehalt zu stellen
ist. Genau diese Anforderungen erfüllt der Entwurf von Ministerin
Bures.
Bures plädiert dennoch erneut dafür, dass auf EU-Ebene eine
Neubewertung der Richtlinie erfolgen soll. Insbesondere nachdem die
EU-Grundrechtecharta für alle Mitgliedsstaaten verbindlich geworden
ist. Daher hat sie die Justizministerin und die Innenministerin darum
ersucht, das Thema im zuständigen EU-Rat wieder auf die Tagesordnung
zu bringen.
In dem Zusammenhang weist die Infrastrukturministerin auch darauf
hin, dass die neue EU-Justizkommissarin Viviane Reding schon eine
Initiative angekündigt hat, dass Vorhaben grundlegend auf seine
"Proportionalität" zu überprüfen. Gemäß Informationen aus der
Kommission will die Justizkommissarin diese Überprüfung bis 15.
September abgeschlossen haben. Dann werde die Kommission entscheiden,
ob es einen Änderungsvorschlag geben werde. (Schluss)
Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Susanna Enk, Pressesprecherin
Tel.: +43 (0) 1 711 6265-8121
mailto: [email protected]
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