Sozialdemokratischer Wirtschaftsverband (SWV): Vorratsdatenspeicherung-Urteil ist Meilenstein für Datenschutz
SWV-Prager: Umsetzung der EU-Richtlinie in Österreich ist sofort auszusetzen!
Wien (OTS) - Als sehr erfreulich bezeichnete KR Ing. Martin
Prager, Vorsitzender der Fachgruppe UBIT (Unternehmensberater und
Informationstechnologie) im SWV, die Entscheidung des Deutschen
Bundesverfassungsgerichtshofes in Karlsruhe, dass das Gesetz zur
Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig sei. Prager: "Das Urteil
des deutschen Bundesverfassungsgerichtshofes ist ein Meilenstein für
den europäischen Datenschutz."
Im Sinne der Begutachtung des SWV zum österreichischen Entwurfes
zur Implementierung der Vorratsdatenspeicherung fordert Martin Prager
nun die österreichische Bundesregierung auf, alle weiteren Maßnahmen
zur Umsetzung der EU Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung
auszusetzen und den mutigen Schritt der BMin für Innovation und
Verkehr, Doris Bures, den EUGH zur Entscheidung anzurufen, zu
unterstützen.
Das Urteil selbst beinhaltet eine überaus gut dargestellte
Begründung und für Österreich ergibt sich, aus sicht des SWV, eine
Reihe von wichtigen Punkten:
- wesentlicher Bestandteil des Urteils ist die durch die Vorratsdatenspeicherung ausgelöste berechtigte Verunsicherung der Bürger.
- die Begehrlichkeiten von BMI und BMJ, nämlich die Daten auch ohne richterlichen Beschluss und auch bei geringen Delikten, wie eine einfache Urheberrechtsverletzung, fast jederzeit zu verwenden, zeigen im Lichte dieser Entscheidung ein vernichtendes Sittenbild des leichtfertigen Umgangs mit verfassungsrechtlich geschützten Rechten von BürgerInnen durch manche Entscheidungsträger im BMI und BMJ.
- die im SWV / UBIT geäußerte Sorgen um den Umgang mit personenbezogenen Daten insbesondere die für BürgerInnen und Betroffenen intransparente Verwendung von Daten wird ebenso angesprochen, wie das Fehlen einer Regelung zur Datensicherheit dieser Informationen.
- Selbstverständlich sollte sein, dass die Behörden im Bereich der Strafverfolgung immer korrekt vorzugehen hat, wie es auch für die Wirtschaft selbstverständlich ist, den hierfür erforderlichen Beitrag bei verfassungskonformen und ERMK konformen Regelungen zu leiten - aber nicht auf Kosten der Wirtschaft, zum Nachteil der IT Landschaft und zum Nachteil des Sicherheitsgefühles der KundInnen und AnwenderInnen von Internet oder Telefonie.
"Die Konsequenz ist, dass BMin Doris Bures für ihre bisherigen
Vorgansweise voll zu unterstützen ist und eine rasche Entscheidung
des EUGH angestrebt werden muss", schloss Prager.
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