• 02.03.2010, 08:02:39
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  • OTS0015 OTW0015

EANS-Adhoc: Palfinger AG / Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

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02.03.2010

PALFINGER AG
Salzburg, FN 33393 h

Einladung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur

ordentlichen Hauptversammlung der PALFINGER AG

am Mittwoch, dem 31. März 2010, um 11.00 Uhr,
im PALFINGER Service- und Democenter,
5101 Bergheim/Salzburg, F.-W.-Scherer-Straße 24.

1. Vorlage des Jahresabschlusses  samt  Lagebericht  und  Corporate-Governance-
    Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags  für
    die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts  für  das
    Geschäftsjahr 2009

 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des  Vorstands  für  das
    Geschäftsjahr 2009

 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder  des  Aufsichtsrats  für
    das Geschäftsjahr 2009

 5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das  Geschäftsjahr
    2010

 6. Wahl von bis zu drei Personen in den Aufsichtsrat

 7. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung, insbesondere  zur  Anpassung
    an geänderte gesetzliche Bestimmungen - Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009

 8. Beschlussfassung über einen Aktienoptionenplan sowie über die Einräumung von
    Aktienoptionen nach diesem Aktienoptionenplan an ein Vorstandsmitglied

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Folgende Unterlagen liegen ab 10. März 2010 zur Einsicht der Aktionäre in den
Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, 5101 Bergheim/Salzburg, F.-W.-Scherer-
Straße 24, Abteilung Investor Relations, Hannes Roither, auf:

Jahresabschluss mit Lagebericht,

Corporate-Governance-Bericht,

• Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
 • Vorschlag für die Gewinnverwendung,
 • Bericht des Aufsichtsrats,
   jeweils für das Geschäftsjahr 2009;
 • Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-8,
 • Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP 6 gemäß
   § 87 Abs. 2 AktG,
 • Bericht gemäß § 159 Abs. 2 Z 3 AktG zu TOP 8.

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift
dieser Unterlagen zugesandt.

Diese Unterlagen sowie der vollständige Text dieser Einberufung und das
Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht sind spätestens ab
10. März 2010 außerdem im Internet www.palfinger.com zugänglich und werden auch
in der Hauptversammlung aufliegen.

Hinweis auf die Rechte der Aktionäre GEM. §§ 109, 110 und 118 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform spätestens am 10. März 2010 der Gesellschaft ausschließlich an der
Adresse 5101 Bergheim/Salzburg, F.-W.-Scherer-Straße 24, Abteilung Investor
Relations, Hannes Roither, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss
ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Zum Nachweis der
Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die
antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber der Aktien sind, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen
an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung und
einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der
Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen
in Textform spätestens am 22. März 2010 der Gesellschaft entweder per Telefax
an +43 662 46 84 - 2280 oder an 5101 Bergheim/Salzburg, F.-W.-Scherer-Straße
24, Abteilung Investor Relations, Hannes Roither, oder per E-Mail
[email protected], wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als
PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines

Aufsichtsrats-Mitglieds tritt an die Stelle der  Begründung  die  Erklärung  der
vorgeschlagenen  Person  gemäß  § 87  Abs.  2  AktG.  Für   den   Nachweis   der
Aktionärseigenschaft   zur   Ausübung   dieses   Aktionärsrechts   genügt    bei
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage  einer  Depotbestätigung  gemäß  § 10a
AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als  sieben

Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung
wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
www.palfinger.com zugänglich.

Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 21.
März 2010 (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes

am  Nachweisstichtag  eine  Depotbestätigung   gemäß   § 10a   AktG,   die   der
Gesellschaft  spätestens  am  26.  März  2010  ausschließlich  unter  einer  der
nachgenannten Adressen zugehen muss.

Per Post    PALFINGER AG
      Investor Relations
      z.Hd. Herrn Hannes Roither
      F.-W.-Scherer-Straße 24
      5101 Bergheim/Salzburg

Per SWIFT   GIBAATWGGMS
      zu verwenden ist Message Type MT598
      unbedingt ISIN AT0000758305 angeben

Depotführende Kreditinstitute mit Sitz in Österreich können die
Depotbestätigungen auch per Telefax übermitteln:

Per Telefax +43 662 4684-2280

Depotbestätigung gem. § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:

• Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift  oder  ein  im  Verkehr
   zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code (SWIFT-Code),
 •  Angaben  über  den  Aktionär:  Name/Firma,   Anschrift,   Geburtsdatum   bei
   natürlichen  Personen,  gegebenenfalls  Register   und   Registernummer   bei
   juristischen Personen,
 • Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000758305,
 • Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
 • Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den oben
genannten Nachweisstichtag 21. März 2010 beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.

Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb
über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer
Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

Vertretung durch Bevollmächtigte

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
bevollmächtigt werden können.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten
Adressen zugehen:

Per Post PALFINGER AG

Investor Relations
      z.Hd. Herrn Hannes Roither
      F.-W.-Scherer-Straße 24
      5101 Bergheim/Salzburg

Per Telefax +43 662 4684-2280

Per E-Mail [email protected], wobei die Vollmacht in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist

Persönlich bei Registrierung zur Hauptversammlung
am Versammlungsort

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht wird auf
Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.palfinger.com abrufbar.

Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung
persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 30. März 2010 bis 16
Uhr bei der Gesellschaft einzulangen.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht.

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt,
dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt
§ 10a Abs. 3 AktG sinngemäß.

Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom Interessenverband

für   Anleger,   IVA,   1130   Wien,   Feldmühlgasse   22,   als    unabhängiger
Stimmrechtsvertreter  für  die  weisungsgebundene  Stimmrechtsausübung  in   der
Hauptversammlung  zur  Verfügung;  hiefür  ist   auf   der   Internetseite   der
Gesellschaft    unter    www.palfinger.com/Hauptversammlung    ein    spezielles
Vollmachtsformular  abrufbar.  Darüber  hinaus  besteht  die  Möglichkeit  einer
direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap vom IVA  unter  Tel.  +43  1

8763343-0, Fax +43 1 8763343-49 oder E-Mail [email protected].

GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der
Gesellschaft eingeteilt in 35.730.000 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine
Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
328.000 Stück eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. Die Gesamtzahl
der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung 35.402.000 Stück.

Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden

die  Aktionäre  gebeten,  sich  rechtzeitig  vor  Beginn  der   Hauptversammlung
einzufinden. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 10.30 Uhr.

Salzburg, im März 2010

                                  Der Vorstand

Rückfragehinweis:
Hannes Roither, PALFINGER AG
Konzernsprecher
Tel.: +43 662 46 84-2260
[email protected]
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Palfinger AG
          F.W.Schererstraße 24
          A-5101 Bergheim
Telefon:  0662/4684 2275
FAX:      0662/4684 109
Email:    [email protected]
WWW:      www.palfinger.com
Branche:  Maschinenbau
ISIN:     AT0000758305
Indizes:  ATX, Prime Market
Börsen:   Amtlicher Handel: Wien 
Sprache:  Deutsch

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/1659

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | OTB

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