- 27.02.2010, 09:09:03
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Huainigg: 10 Jahre Dornröschenschlaf der Marke "Licht ins Dunkel" sind genug – Mut zur Veränderung!
Vorbild "Aktion Mensch" soll Verantwortliche im ORF und im Verein "Licht ins Dunkel" wachküssen
Wien, 27. Februar 2010 (ÖVP-PD) "Behinderte Menschen stehen
nicht im Dunklen. Das ist eine überholte Almosenansicht, voller
Klischees und wird von behinderten Menschen als Diskriminierung
wahrgenommen", kritisiert ÖVP-Sprecher für Menschen mit
Behinderung, Abg. z. NR Dr. Franz-Joseph Huainigg anlässlich des
10-Jahre-Jubiläums der deutschen "Aktion Mensch" die ORF-
Spendenaktion: "Die Marke 'Licht ins Dunkel' spiegelt die
gesellschaftlichen Vorurteile wieder!“ ****
"Man muss zur Kenntnis nehmen, dass es in der
Behindertenpolitik einen Paradigmenwechsel gegeben hat: Weg von
Almosen, Fürsorge und Mitleid hin zu Inklusion, Gleichstellung und
selbstbestimmt Leben. Dieser Paradigmenwechsel muss auch bei 'Licht
ins Dunkel' stattfinden." Gefordert werde daher von Huainigg ein
Dialog mit behinderten Menschen und eine Änderung der Marke "Licht
ins Dunkel".
"Die Kritik behinderter Menschen darf nicht länger ignoriert
werden. Man kann nicht eine Sendung für behinderte Menschen, ohne
sie machen", sagt Huainigg. Er fordert von den Verantwortlichen
mehr Mut zu einem zeitgemäßen Richtungswechsel: "Den
Verantwortlichen von ORF und dem Verein 'Licht ins Dunkel' empfehle
ich, die ZDF-Reportage am 27.2.2010 um 17.45 Uhr im ZDF anzusehen.
Hier wird dokumentiert, wie sich die deutsche 'Aktion Sorgenkind'
inhaltlich und organisatorisch erfolgreich zur 'Aktion Mensch'
gewandelt hat", erklärt der ÖVP-Behindertensprecher und erläutert,
warum es auch bei „Licht ins Dunkel“ einen Paradigmenwechsel
braucht:
„Eines gleich vorweg: Gegen ziviles Engagement ist nichts
einzuwenden. Im Gegenteil, es sollte durchaus unterstützt und
gefördert werden. Nicht alles kann und soll dem Staat aufgebürdet
werden. Ohne ziviles und ehrenamtliches Engagement wäre unsere
Gesellschaft um vieles ärmer und würden wesentliche Lücken
entstehen. Privates Engagement etwa durch Spenden ist daher nicht
abzulehnen sondern als wichtige Ergänzung des Sozialstaates
anzusehen. Die Kritik an der Aktion „Licht ins Dunkel“ richtet sich
gegen die Art der medialen Darstellung, die „behindertenfreie
Organisationsstruktur“ und die Grundausrichtung der Kampagne“, so
Huainigg.
Die Medienwirklichkeit der Kampagne „Licht ins Dunkel“ hat mit
der heutigen Lebensrealität behinderter Menschen vielfach nichts
mehr zu tun. In der Gesellschaft hat ein Paradigmenwechsel
stattgefunden, der auch in der Kampagne „Licht ins Dunkel“ Platz
greifen muss. „Licht ins Dunkel“ hat sich größtenteils in der
derzeitigen Form überlebt und sollte unter Einbeziehung von
behinderten Menschen neu organisiert und gestaltet werden. Der
notwendige Trendstrich, wie ihn die deutsche „Aktion Sorgenkind“
bereits 1997 vollzogen hat, ist zwar für die Kampagnenbetreiber
schmerzlich aber längst überfällig.
Ähnlich der „Aktion Sorgenkind“, die sich 1997 zur „Aktion
Mensch“ inhaltlich und organisatorisch gewandelt hat, sollten sich
der ORF, das Organisationskomitee und der Verein „Licht ins Dunkel“
einem Dialog mit behinderten Menschen nicht länger verschließen.
Die Reform sollte vor allem drei wesentliche Punkte beinhalten, wie
sie auch die „Aktion Mensch“
vorsieht:
1. Eine Kampagne nicht für behinderte Menschen, sondern mit
behinderten Menschen: Heute finden sich weder in der ORF-Redaktion
noch im Organisationskomitee der Kampagne „Licht ins Dunkel“
behinderte Menschen, welche die Kampagne inhaltlich mitgestalten.
Diese Mitarbeit von selbst Betroffenen ist jedoch notwendig, um
eine „Lebensrealität“ in die Medienwirklichkeit einfließen zu
lassen. Dazu muss als erster Schritt einer Gesamtreform ein Dialog
mit behinderten Menschen über die Grundsatzprinzipen, Zielsetzungen
und deren Umsetzung geführt werden. Dabei darf es keine Tabus
geben. Auch der so lieb gewonnene Titel „Licht ins Dunkel“ ist zu
hinterfragen. Spendenimpulse sollten überdacht werden, eventuell in
Richtung einer Lotterie, bei der man nicht nur Gutes tut, sondern
auch selbst gewinnen kann. Firmen sollten angeregt werden, anstelle
von großer Geldspenden, behinderte Menschen durch Lehrstellen oder
Jobs aktiv zu integrieren. Auch die Mitglieder des
Organisationskomitees müssen die Einstellungspflicht für Menschen
mit Behinderung erfüllen.
2. Ein „neues Bild“ bei der Darstellung behinderter Menschen:
Die Darstellung behinderter Menschen in der Spendenkampagne ist
oftmals geprägt von Mitleid, Almosen und von Sorge. Dies entspricht
nicht der Lebenssituation vieler behinderter Menschen, die sich
dadurch angegriffen fühlen. Der ORF hat einen Bildungsauftrag und
sollte ein „neues Bild“ von Menschen mit Behinderungen vermitteln,
bei dem die Integration in Kindergarten, Schule, Beruf und Freizeit
im Mittelpunkt stehen muss. Dabei sollen durchaus Probleme und
Konflikte angesprochen werden, die zur Sensibilisierung des
Fernsehpublikums beitragen. Behinderte Menschen sind bei der Aktion
„Licht ins Dunkel“ nur Objekt der Mediendarstellung. Weder im
Organisationskomitee noch in der ORF- Redaktion arbeiten behinderte
Menschen inhaltlich mit. Dieser Grundsatz zieht sich selbst bis in
die ausgestrahlten Sendungen durch: kein Showmaster hat eine
Behinderung und keine der auftretenden Musikgruppen lebt die
Integration.Dabei könnte die Aktion „Licht ins Dunkel“ die zur
Verfügung stehende Sendefläche des ORF im Sinne behinderter
Menschen wesentlich besser nützen: eine Moderatorin im Rollstuhl,
ein blinder Sänger oder Berichte von einer gehörlosen Journalistin
würden ein „neues Bild“ von behinderten Menschen vermitteln.
3. Paradigmenwechsel zu einer Aktion der Gleichstellung
behinderter Menschen: Die deutsche „Aktion Mensch“ hat bereits
begonnen, neben dem Sammeln von Unterstützungsgeldern (welche
übrigens nicht durch Spenden sondern durch den Kauf von
Lotterielosen aufgebracht werden), Imagekampagnen mit behinderten
Menschen zur Umsetzung einer Gleichstellung in allen
Lebensbereichen durchzuführen. Im Jahr 2000 wurde die „Aktion
Sorgenkind“ in die „Aktion Mensch“ umgetauft. Mit der
Namensänderung wurde auch ein inhaltlicher Wechsel vollzogen, für
den man in den Jahren zuvor Erfahrungen gesammelt hatte. Bereits
1997 wurde die „Aktion Grundgesetz“ initiiert und das Ziel
„Aufklärung“ in die Vereinsstatuten aufgenommen. Auch der ORF
sollte mit behinderten Menschen partnerschaftliche Projekte
durchführen.
Rückfragehinweis: ÖVP Bundespartei, Abteilung Presse und Medien
Tel.:(01) 401 26-420; Internet: http://www.oevp.at
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