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OTS0255   26. Feb. 2010, 14:41

Kärntner Landesholding (KLH): Stellungnahme zur Forderung des Vorsitzenden des Hypo-U-Ausschusses zur Unterlagenübermittlung

Forderung des U-Ausschussvorsitzenden Rolf Holub ohne rechtliche Grundlage - KLH nicht Teil der Landesvollziehung - vertrauliche Unterlagen der KLH liegen dem Landtag bereits vor


Im Zusammenhang mit der Aussendung des
Vorsitzenden des Hypo-U-Ausschusses Herrn Rolf Holub zur sofortigen
Unterlagenübermittlung durch die KLH (OTS0075, 2010-02-26/10:03)
erlaubt sich die Geschäftsführung Nachstehendes festzuhalten:

1. Das Untersuchungsrecht des Kärntner Landtages ist ein
Instrument zur politischen Kontrolle der Geschäftsführung der
Landesregierung und Landesvollziehung. Die Geschäftsführung der KLH,
die von ihr getroffenen Entscheidungen sowie die damit im
Zusammenhang stehende Dokumentation sind jedenfalls nicht vom
Kontrollrecht des U-Ausschusses umfasst. Eine Aktenvorlage kann daher
vom U-Ausschuss auf rechtlicher Basis nur von Behörden, Ämtern und
Dienststellen des Landes, nicht aber von der KLH, gefordert werden.
Die vom Vorsitzenden des Hypo-U-Ausschusses Rolf Holub aufgestellte
mediale Forderung entbehrt somit jeder rechtlichen Grundlage.

2. Unabhängig davon wurde aber der vom Vorsitzenden des
U-Ausschusses gestellten Forderung bereits entsprochen. Der Kärntner
Landesrechnungshof hat nämlich bereits sämtliche bezughabende und
auch vertrauliche Unterlagen und Dokumente der KLH (wie zB
Protokolle, Schriftverkehr udgl.) dem Kärntner Landtag übermittelt.
Im Zeitraum März bis November 2008 wurde von den Experten des
Kärntner Landesrechnungshofes eine umfangreiche Überprüfung über den
Verkauf von Anteilen der Hypo Alpe-Adria-Bank AG bzw. Hypo Group Alpe
Adria durch die KLH (Prüfungszeitraum: ab Ende 2004) durchgeführt.
Die im Zuge dieser Überprüfung vom Landesrechnungshof angeforderten
Unterlagen wurden von der Geschäftsführung der KLH auf Basis der
bestehenden Gesetzeslage selbstverständlich zur Verfügung gestellt.

3. Nachdem nunmehr vertrauliche Unterlagen und Dokumente die KLH
betreffend dem U-Ausschuss zur Verfügung stehen, bleibt zu hoffen,
dass der Zugang und Umgang mit den im Datenraum befindlichen
vertraulichen Unterlagen professionell gestaltet wird (adäquate
Datenraumbenützungsregelungen, klar zuordenbare und nachvollziehbare
Zugriffsdokumentation etc.).

4. Es wäre gut, wenn künftig mehr rechtsstaatliche
Grundlagenfestigkeit und weniger politische Inszenierung Platz
greifen würde.

OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders.
OTS0255 2010-02-26 14:41 261441 Feb 10 NEF0010 0334



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