Das Kino ist und bleibt die primäre Auswertungsform des heimischen Kinofilms
Vorwürfe des Fachverbandes der Lichtspieltheater und Audiovisionsveranstalter sind unbegründet
Wien (OTS) - Der in der Aussendung des Fachverbandes der
Lichtspieltheater und Audiovisionsveranstalter betitelte "Anschlag"
auf die heimischen Kinos ist unbegründet. Das Thema der Sperrfristen
ist naturgemäß ein wichtiges, schützt es doch den geförderten
heimischen Kinofilm vor unkontrollierter Verwertung. Die Novelle zum
Filmförderungsgesetz sieht weder eine direkte noch indirekte
"Abschaffung" der Erstauswertung im Kino vor. Die Sperrfristen wurden
bei der letzten FFG- Novelle 2004 an jene des deutschen
Filmförderungsgesetzes angepasst. Inzwischen wurden die Bestimmungen
des deutschen FFG geändert und sind daher nicht mehr mit unseren
kompatibel. Deutschland ist unser wichtigster Koproduktionspartner.
Um nicht von gesetzlichen Änderungen in Deutschland abhängig zu sein
und somit den Flexibilitätserfordernissen des Marktes besser gerecht
werden zu können, soll die konkrete Festlegung der Sperrfristen an
den Aufsichtsrat des ÖFI delegiert werden, in dem die gesamte
Branche, also auch der Bereich Verwertung, vertreten ist. Im Gesetz
soll lediglich die Rahmenbestimmung belassen werden, die dem
Schutzgedanken des Kinofilms unverändert Rechnung trägt. Die
Primärauswertung geförderter Filme im Kino wird dadurch in keinster
Weise beeinträchtigt.
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FPÖ-Ebinger ad Secession: Kein Steuergeldmissbrauch für Schweinekram!
FPÖ Wien | 26. Feb. 2010, 11:54
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