- 26.02.2010, 11:31:07
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Ab 1. März: Kostenkontrolle bei Datenroaming - Mobilfunkbetreiber müssen aktiv informieren
Wien (OTS) - Ab 1. März 2010 haben alle Kunden, die
Datenroamingdienste nutzen können, die Möglichkeit, eine
Kontrollfunktion für diese Dienste bei ihrem Betreiber kostenlos
aktivieren zu lassen. "Wir haben immer wieder Beschwerden zu
überhöhten Telefonrechnungen aufgrund der Nutzung von Datenroaming.
Diese Funktion, die Mobilfunkbetreiber nun ihren Kunden aufgrund der
EU-Roaming-Verordnung anbieten müssen, soll verhindern, dass
unerwünscht und unerwartet hohe Kosten aufgrund der Nutzung von
Datenroamingdiensten entstehen", gibt Dr. Georg Serentschy,
Geschäftsführer der RTR-GmbH für den Fachbereich Telekommunikation,
bekannt. Die Bestimmungen der EU-Roaming-Verordnung gelten für alle
Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Bei Erreichen eines Höchstbetrags erhält der Kunde eine Warnung
Der Kunde kann einen vom Betreiber festgelegten Höchstbetrag, der
für einen bestimmten Nutzungszeitraum (z.B. für die Rechnungsperiode)
gilt, auswählen. Der Höchstbetrag ist entweder als Geldbetrag oder
als Datenvolumen angegeben. Wird die angegebene Grenze erreicht,
erhält der Kunde eine Nachricht. Gleichzeitig wird er informiert, wie
er die Datenroamingdienste weiterhin nutzen kann und welche Kosten
dafür anfallen. Meldet sich der Kunde auf die Nachricht nicht
unverzüglich, muss der Betreiber die Erbringung und Verrechnung von
Datenroamingdiensten einstellen.
"Wie viele Auswahlmöglichkeiten die Mobilfunkbetreiber ihren
Kunden anbieten, bleibt letztlich ihnen überlassen. Vorgeschrieben
ist lediglich, dass einer der angebotenen Höchstbeträge 60,- Euro
inkl. USt. für einen monatlichen Abrechnungszeitraum nicht
überschreiten soll", informiert Serentschy. Ab 1. Juli 2010 gilt
dieser Höchstbetrag von 60,- Euro automatisch für alle Kunden, die
noch keinen anderen Höchstbetrag ausgewählt haben. Detaillierte
Informationen sind unter http://www.rtr.at/de/tk/Roaming_in_der_EU
abrufbar.
Neues RTR-Service: Kurzvideos zu konsumentenschutzrelevanten Themen
Ab sofort bietet die RTR Konsumenten ein neues Informationsservice
an und veröffentlicht zu Themen, die für die Öffentlichkeit von
Interesse sind, Kurzvideos auf ihrer Website. "Viele ziehen es vor,
Erklärungen anzuhören. Wir haben uns daher bemüht, Antworten zu
häufig an uns gestellte Fragen in Form von Kurzvideos kompakt und gut
verständlich aufzubereiten und folgen mit der Verwendung dieses
Kommunikationsinstrumentes dem Trend der Zeit", stellt der
Geschäftsführer der Regulierungsbehörde das neue Service vor. "Bei
den ersten Videos, die wir heute on air gestellt haben, liegt ein
Schwerpunkt bei dem Thema Telefon- und Internetrechnung. Weitere
Videos werden demnächst folgen."
Die Kurzvideos sind ab sofort auf der Website der RTR-GmbH unter
dem Link http://www.rtr.at/de/tk/Videos abrufbar.
Rückfragehinweis:
Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH,
MMag. Daniela Andreasch
Tel.: (++43-1) 58 058/106, Fax: (++43-1) 58 058/9106,
mailto:[email protected]
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/186
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