OTS0016   26. Feb. 2010, 08:24

Pensionskassen: Die Dauerlüge von der Inflationsrate

Unzulässige Falschinterpretation des Rechnungszinses


Wie Pekabe schon in seiner Pressekonferenz am 23.2.
ausführen und mit Beispielen belegen konnte, verstehen es die
Pensionskassen und ihre Lobbies meisterhaft, durch bewusste
Fehlinterpretation irgendwelcher Statistikdaten die Tatsache zu
verschleiern, dass das österreichische Pensionskassensystem im
derzeitigen Status in Agonie liegt. Auch die seitens der Politik ins
Auge gefassten Scheinkorrekturen können daran nichts ändern. Bis zu
45% Pensionseinbußen mit Dauerwirkung für hunderttausende Betroffene,
Pensionisten und Aktive, sprechen eine deutliche Sprache.

Im Zusammenhang mit der sogenannten Sicherheits-VRG, einem reinen
Scheinprodukt der Pensionskassen, wird nun vermehrt wieder von den
Protagonisten die unzulässige Vermengung der Begriffe Rechnungszins
und Inflationsrate ins Spiel gebracht.

Darum noch einmal zur Klarstellung: Von einer Inflationsabgeltung
kann erst gesprochen werden, wenn jährlich ein Nettoertrag von
mindestens Rechnungszins + Inflationsrate erwirtschaftet wird.

Und der empfohlene Umstieg in eine Sicherheits-VRG mit
angenommenen 2,5% Rechnungszins würde außerdem bei derzeitigen 5,5%
RZ einen sofortigen, unaufholbaren zusätzlichen Pensionsverlust von
30% bedeuten. Das ist aber ohne flankierende Stützung seitens Staat
und/oder (ehemaligen) Dienstgebern absolut unzumutbar.

OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders.
OTS0016 2010-02-26 08:24 260824 Feb 10 PKB0001 0190



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Tel. 0699 - 111 58 699

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