• 25.02.2010, 09:52:14
  • /
  • OTS0064 OTW0064

AK Test: Kreditwürdig? Wie Banken zu Bonitätsdaten kommen 1

Wien (OTS) - Über die Kreditwürdigkeit eines Kunden entscheidet
oft dessen Bonität. Die AK wollte in einer Stichprobe von fünf Banken
wissen, wie sie zu den Bonitätsbewertungen kommen. Dabei zeigt sich:
KonsumentInnen-Selbstauskünfte, Bankenwarnliste - besser bekannt als
"Schwarze Liste" - und Kleinkreditevidenz sind die
Haupt-Auskunftgeber für die Banken. Neben Stamm- und Einkommensdaten
werden auch laufende Finanzierungen und Zahlungsunregelmäßigkeiten
abgefragt.

Die fünf befragten Banken - Bank Austria, Bawag PSK, Erste Bank,
Hypo Landesbank und Volksbank - beziehen die Bonitätsdaten ihrer
KundInnen primär aus den Selbstauskünften der KonsumentInnen, der
Bankenwarnliste und der Kleinkreditevidenz. Einige Banken (Erste Bank
und Volksbank) geben an, dass sie zusätzlich auf Informationen aus
sonstigen Kreditauskunfteien und öffentlichen Registern (Volksbank)
zurückgreifen.

Ob KundInnen kreditwürdig sind, dazu reichen nicht nur Stamm- und
Einkommensdaten. Es fließen vor allem Daten über laufende
Finanzierungen und Zahlungsunregelmäßigkeiten in die Prüfungen ein.
Oft wird auch ein Blick auf das Kontoverhalten geworfen, ob etwa die
Gehaltseingänge regelmäßig sind. Einige Bankinstitute lassen auch
allgemeine Angaben in ihre Bewertungen miteinfließen, etwa Alter,
Familienstand, Zahl der Kinder, Beruf, Art des Wohnsitzes.

Alle befragten Bankinstitute geben an, dass die Bonitätsbewertung
durch MitarbeiterInnen erfolgt. Dabei kommen aber auch automatisierte
Scoringverfahren zum Einsatz. Das heißt, mit dem Kreditscoring wird
die Rückzahlungswahrscheinlichkeit der KundInnen ermittelt. So wird
versucht, mit Hilfe von Fakten über eine Person, allgemeinen
Erfahrungen und statistischen Werten möglichst zuverlässig das
Verhalten von KundInnen vorherzusagen. Die Mehrzahl nutzt nur
unternehmensinterne Scoringsysteme.

Bei einer negativen Entscheidung, werden dem Kunden die
Ablehnungsgründe auf Nachfrage erklärt. Sie können ihren Standpunkt
einbringen, um das Ergebnis noch zu beeinflussen. Keine der befragten
Banken gibt unmittelbare Einsicht in das Scoreverfahren oder
Ergebnis. Die Banken sagen, dass sie durch
Qualitätssicherungsmaßnahmen die KonsumentInnen-Daten aktuell und
richtig halten und auf Löschungspflichten achten.

Welche Rechte haben KonsumentInnen? Der Betreiber einer
Bonitätsdatenbank muss KonsumentInnen vorab über Negativeinträge
informieren, damit sie sich auch gegen eine ihrer Meinung nach
ungerechtfertigte Datenverwendung wehren können. Wird der Betroffene
nicht benachrichtigt, sind materielle und immaterielle
Schadenersatzansprüche denkbar. Neben einem Auskunftsrecht über die
gespeicherten Daten besteht auch ein Widerspruchsrecht gegen
Negativeinträge, sofern die Datei öffentlich zugänglich ist (nach
Entscheidungen des OGH ist das der Fall, wenn es einen großen Kreis
an Abfrageberechtigten gibt und das berechtigte Interesse an der
Einsichtnahme im Einzelfall nicht geprüft wird).
SERVICE: Die Erhebung finden Sie im Internet unter
www.arbeiterkammer.at (Forts.)

Rückfragehinweis:
AK Wien Kommunikation
Doris Strecker
Tel.: (+43-1) 501 65-2677, mobil: (+43) 664 845 41 52
mailto:[email protected]
http://wien.arbeiterkammer.at

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/26

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AKW

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel