Klagenfurt (OTS) - Utl.: Fehlinformationen durch einige Politiker
- Honorarübernahme von KLH durch Gutachter geprüft - Entbindung von
Verschwiegenheitspflicht durch KLH nicht möglich - keine Steuergelder
für Birnbacher - KLH erhält keine Landesmittel
Im Zusammenhang mit den öffentlichen Aussagen von SPÖ Klubobmann
Herwig Seiser (OTS0236) sowie vom Vorsitzenden des
Untersuchungsausschusses KO der Grünen Rolf Holub erlaubt sich die
Geschäftsführung der KLH klarstellend folgendes festzuhalten:
1. Die rechtliche Zulässigkeit und Angemessenheit der
Kostenübernahme des Honorars von Dr. Birnbacher durch die KLH, im
Zusammenhang mit dem Verkauf von Anteilen an der HYPO an die
BayernLB, ist durch insgesamt fünf Expertenmeinungen bestätigt.
Geprüft wurde sowohl die rechtliche Zulässigkeit der Honorarübernahme
als auch die Angemessenheit. Bei den ausgewählten Gutachtern handelt
es sich um namhafte Experten im jeweiligen Fachgebiet (zwei
Universitätsprofessoren sowie drei gerichtlich zertifizierte
Sachverständige). Diese Experten verfügen nachweislich über die
erforderlichen praktischen Kenntnisse und Erfahrungen, um die
Beurteilung des konkreten Sachverhaltes vorzunehmen.
2. Vor Übernahme des Honorars von Dr. Birnbacher wurde die gesamte
Themenstellung dem Aufsichtsrat der KLH offengelegt und zusätzlich
auf Ebene der Kärntner Landesregierung behandelt. Nachdem auch der
Anteilsverkauf an die BayernLB bereits aus damaliger Sicht klar und
objektiv zum Vorteil der KLH (Stichwort: Verpflichtung der KLH zur
Rückführung der Wandelanleiche idHv rund EUR 538,7 Mio. bis
spätestens 24. Juni 2008) gewesen ist, wurde der in diesem
Zusammenhang entstandene Honoraraufwand von Dr. Birnbacher auf Basis
der zuvor eingeholten Gutachten übernommen.
3. Wenn nunmehr von einigen Politikern (SPÖ KO Herwig Seiser
sowie Grüne KO Rolf Holub) eine Entbindung von der
Verschwiegenheitspflicht durch die KLH gefordert wird, so verkennt
man die rechtliche Situation. Die von der KLH zwischenzeitig erfolgte
rechtliche Prüfung gelangt klar und unmissverständlich zu dem
Ergebnis, dass eine wirksame Entbindung durch die KLH rechtlich nicht
möglich ist, da das Mandatsverhältnis zwischen Herrn Dr. Martinz und
Herr Dr. Haider einerseits sowie Herrn Dr. Birnbacher andererseits
besteht bzw. bestanden hat.
4. Unrichtig ist die Behauptung, dass die KLH mit Steuergeldern
das Honorar von Dr. Birnbacher bezahlt hätte. Bei der KLH handelt es
sich um eine eigentümerlose juristische Person, die ihre Aufgaben
ausschließlich aus selbst erwirtschafteten Mitteln besorgt. Die KLH
generiert ihre finanziellen Mittel ausschließlich aus den Erlösen aus
dem Anteilsverkauf der HYPO sowie aus Dividendenerträgen und Erlösen
aus der Veranlagung. Die Behauptung, die KLH hätte Geld des
Steuerzahlers zur Honorarbegleichung verwendet, ist daher unrichtig.
Auch erhält die KLH selbst für die Besorgung ihrer eigenen Aufgaben
keine öffentlichen Mittel aus dem Budget des Landes Kärnten erhalten.
Im Übrigen sind es gerade Mutmaßungen und unrichtige Behauptungen
sowie substanzlose Strafanzeigen, welche die Einholung von Gutachten
erforderlich machen, um den Nachweis einer ordnungsgemäßen
Geschäftsführung zu erbringen.
5. Die KLH hat alleine im Geschäftsjahr 2007 EUR 62 Mio. dem
Budget des Landes Kärnten zugeführt. Mit diesen Mitteln konnten
mehrere Projekte in den Bereichen Infrastruktur, Bildung, Forschung
und Entwicklung, Informations- und Kommunikationstechnik,
Regionalentwicklung, Kultur, Tourismus und Umweltschutz realisiert
werden (siehe dazu:
http://www.klhd.at/Projektbeschreibung.60+M58df7098dc0.0.html ).
Darüber hinaus unterstützt die KLH laufend Projekte des Landes
Kärnten, deren Umsetzung ohne Co-Finanzierung der KLH gar nicht
denkbar wäre. So wurden seit der Begebung der Wandelanleihe am
24.06.2005 bis 31.01.2010 von 70 eingereichten und behandelten
Anträgen an das Sondervermögen "Zukunft Kärnten" 39 Hauptprojekte
(Antragsteller) mit einem Projektvolumen von rd. EUR 227,5 Mio.
rechtsverbindlich aus dem Sondervermögen "Zukunft Kärnten" der KLH
zugesagt. Durch diese zur Verfügung gestellten Mittel konnte ein
Gesamtinvestitionsvolumen von mind. rd. EUR 5,04 Mrd. ausgelöst
werden (siehe dazu:
http://www.klhd.at/Vom-Sondervermoegen-Zukunft-K.16.0.html ).
Rückfragehinweis:
KÄRNTNER LANDES- UND HYPOTHEKENBANK - HOLDING
(KÄRNTNER LANDESHOLDING)
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Tel: +43 463 515244 | Fax: +43 463 515244-5125
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