- 23.02.2010, 11:50:23
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- OTS0119 OTW0119
Mindestsicherung benachteiligt Kinder und Jugendliche & missachtet Gleichheitsgrundsatz
Salzburg (OTS) - Am 1. September 2010 tritt in Österreich ein
Gesetz zur "Bedarfsorientierten Mindestsicherung" in Kraft, in dessen
Begutachtung die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs (KIJAs)
nicht miteinbezogen wurden. Und auch aus inhaltlicher Sicht gibt es
einen zentralen Kritikpunkt am Gesetzesvorhaben:
Von Armut bedrohte Kinder und Jugendliche sollen künftig je nach
Alter lediglich 15 bis 18 Prozent des für Erwachsene errechneten
Mindestsicherungsbetrages zuerkannt bekommen. Der Festlegung dieses
Prozentsatzes liegen keinerlei empirisch erhobene Zahlen zu Grunde,
die Lebensrealität von Kindern, Jugendlichen und deren Familien
findet sich darin nicht wieder. Kinder und Jugendliche sind nicht
einfach kleine Erwachsene, tatsächlich entsteht aufgrund ihrer
Entwicklung und ihres Heranwachsens ein Bedarf, der mit denen der
Erwachsenen nicht gleichgesetzt werden kann.
Das in Deutschland bestehende Gesetzespendant (ALG II) sieht im
Vergleich zum österreichischen Entwurf zwar höhere Sätze für Kinder
und Jugendliche vor (60 Prozent, wobei man die Zahlen nicht eins zu
eins vergleichen kann), dennoch äußert jüngst der
Bundesverfassungsgerichtshof in seinem richtungweisenden Urteil
(BVerfG, 1BvL 1/09 vom 9.2.2010), dass sich der entsprechende
Prozentsatz an kindlichen Entwicklungsphasen auszurichten habe. Ein
zusätzlicher Bedarf sei vor allem bei schulpflichtigen Kindern
festzustellen, eine Nicht-Berücksichtigung verletze den
Gleichheitsgrundsatz.
Die KIJAs fordern daher dringend die empirische Erhebung des
tatsächlichen Bedarfs von Kindern und Jugendlichen in Österreich und
die Anpassung des Prozentsatzes an diese wissenschaftlichen
Erkenntnisse. Bis dahin soll der geltende Prozentsatz aber zumindest
auf 30 Prozent angehoben werden.
Rückfragehinweis:
Drin. Andrea Holz-Dahrenstaedt, Salzburger Kinder- und Jugendanwältin, kija Salzburg,
Tel. 0662/ 430 550-3230, [email protected]
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/6409
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