- 22.02.2010, 08:45:00
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WK Wien warnt: Abfallnovelle bringt 90 Mio. Euro Belastung!
Geplante Novelle des Wiener Abfallwirtschaftsgesetzes belastet Konsumenten und Unternehmer massiv - Mehrkosten von 90 Mio. Euro - Weiters Einschränkung des freien Wettbewerbs befürchtet
Wien (OTS) - 22.2.2010 - Tritt die Novelle zum Wiener
Abfallwirtschaftsgesetz wie von der Stadt Wien geplant in Kraft,
kommen massive finanzielle und betriebliche Belastungen auf die
Wiener Bevölkerung und die Wirtschaft zu. "Der Entwurf der Stadt Wien
enthält etliche Giftzähne für Bevölkerung und Unternehmer", sagt
Brigitte Jank, Präsidentin der Wirtschaftskammer Wien. Insgesamt
rechnen die Experten der Wirtschaftskammer Wien mit einer
zusätzlichen Belastung in der Höhe von über 90 Mio. Euro. Zudem droht
ein Monopol der MA 48, durch das private Anbieter komplett ausbremst
werden.****
Hohe Entsorgungskosten - neue Abfallsteuer
Größter Kritikpunkt ist die Verdoppelung des Umweltzuschlags, der von
den Liegenschaftseigentümern entrichtet wird. Dieser berechnet sich
nach der Höhe der Müllgebühren und beträgt derzeit stolze 50 Prozent
der Müllgebühr. Außerdem sind die Einnahmen daraus nicht
zweckgewidmet und fließen in das allgemeine Budget der Stadt. Jank:
"Offenbar sollen zusätzliche Einnahmequellen der Stadt Wien
geschaffen werden." Mit der Verdoppelung würde die kommunale
Abfallbeseitigung nicht kostendeckend, sondern massiv
gewinnorientiert arbeiten - zulasten der Steuerzahler. "Die Zeche
zahlen die Wiener Bevölkerung und die Betriebe", so Jank.
Derzeit hebt die Stadt Wien jährlich über 270 Mio. Euro aus der
Müllbeseitigung ein - incl. 50%-igem Umweltzuschlag. Eine
Verdoppelung des Zuschlages würde Bevölkerung und Wirtschaft jedes
Jahr zusätzlich 90 Mio. Euro kosten.
Die Novelle im Wortlaut:
Ermächtigung zur Einhebung einer Abgabe
§ 34. (1) Die Stadt Wien als Gemeinde wird ermächtigt, für die
Bereitstellung und Benützung von öffentlichen Einrichtungen zur
Sammlung und Behandlung von Abfällen sowie für die Erfüllung der mit
der kommunalen Abfallwirtschaft zusammenhängenden sonstigen Aufgaben
auf Grund eines Gemeinderatsbeschlusses eine Abgabe einzuheben. Der
mutmaßliche Jahresbetrag dieser Abgabe darf das doppelte
Jahreserfordernis für die Erhaltung und den Betrieb der benützten
Einrichtungen ... nicht übersteigen.
Einschränkung privater Anbieter - Verstaatlichung der privaten
Abfallwirtschaft
Darüber hinaus stößt die geplante Ausweitung der Aktivitäten der MA
48 zu Lasten des freien Wettbewerbs auf Widerstand der Wiener
Wirtschaftskammer. "Die Novelle zeigt den Trend zur
Rekommunalisierung von Aufgaben, die Private mindestens ebenso gut
erledigen können", sagt die Wirtschaftskammer-Präsidentin. Während
bisher Wiener Unternehmen mit privaten Entsorgungsbetrieben
zusammenarbeiten konnten, sieht das geplante Gesetz in Zukunft in
weiten Bereichen de facto nur noch die Beauftragung der Wien-eigenen
MA 48 vor, was eine Eliminierung der privaten, meist günstigeren
Konkurrenz bringt. Für Wiener Betriebe bedeutet das, dass sie die
Preise ihre Abfallentsorgung nicht mehr mit privaten Entsorgern
verhandeln können, sondern vom Monopolisten - mit bis zu 100 Prozent
Aufschlag - vorgeschrieben bekommen. Jede in einem Wirtschaftssystem
notwendige Wettbewerbssituation entfällt damit.
Konkret spricht die Novelle von einer kommunalen Pflicht zur
Müllbeseitigung durch die Stadt Wien, deren Kosten der
Liegenschaftseigentümer jedenfalls tragen muss - unabhängig davon ob
er die Leistungen der MA 48 überhaupt in Anspruch nimmt oder zB einen
privaten Entsorger mit der Müllbeseitigung beauftragt. De facto
bedeutet dies, dass private Anbieter durch das Quasi-Monopol der MA
48 nicht mehr beauftragt werden.
Die Novelle im Wortlaut:
Öffentliche Müllabfuhr
§ 16. Der Gemeinde Wien obliegt zum Schutz der öffentlichen
Interessen (§1 Abs. 3) die Sammlung (öffentliche Müllabfuhr) und die
Behandlung des Mülls, der im Gebiet des Landes Wien angefallen ist, ?
Öffentliche Sammlung verwertbarer Abfälle
§ 24. (1) Die Gemeinde Wien hat eine öffentliche Sammlung
verwertbarer Abfälle ... durchzuführen. Dafür sind entsprechende
Sammelbehälter bereitzustellen.
"Die privaten Entsorger leisten hervorragende Arbeit und unterliegen
strengsten Melde- und Prüfpflichten", sagt Jank, "Außerdem bietet die
MA 48 nur Service innerhalb der üblichen Bürozeiten, also bis 14
Uhr." Umso unverständlicher sei es, dass das ausgezeichnet
funktionierende System der privaten Abfallwirtschaft per Gesetz
unterlaufen wird und durch ein teureres Monopol der MA 48 ersetzt
werden soll.
Mit der Novelle wird vielen der über 1.400 Wiener Abfallbeseitigungs-
und Entsorgungsbetriebe, die viele tausend Arbeitsplätze sichern, der
wirtschaftliche Boden unter den Füßen weggezogen. Private Entsorger
sind Spezialisten beim Recycling und sortieren viele verwertbare
Anteile aus den Abfällen der Wiener Betriebe. Diese Ressourcen
schonenden Verwertungslösungen werden dann nicht mehr zur Verfügung
stehen. Ein abfallwirtschaftlicher Rückschritt!
"Der Entwurf der Novelle ist vollkommen einseitig zugunsten des
stadteigenen Entsorgers, der MA 48", sagt Jank. "Abgesehen von den zu
erwartenden Mehrkosten für die Verbraucher würden viele private
Entsorger in ihrer Existenz bedroht und die marktbelebende Konkurrenz
auf Dauer ausgeschaltet."
Rückfragehinweis:
Wirtschaftskammer Wien - Pressestelle
Dr. Gary Pippan
Tel.: (++43-1) 51450-1314
[email protected]
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/242
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