- 19.02.2010, 14:16:54
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SPÖ-Klubtagung Rust - Sima: "Verpflichtender Hundeführschein für Kampfhunde ab 1. Juli 2010"
Zeitplan zur Umsetzung steht - Übergangsfrist für bestehende Kampfhunde 1 Jahr
Rust (OTS/SPW-K) - Mit überwältigender Mehrheit von 90 Prozent
(vorläufig) haben die Wienerinnen und Wiener bei der Volksbefragung
den Vorschlag eines verpflichtenden Hundeführscheins für Kampfhunde"
angenommen. "Ich freue mich über die hohe Akzeptanz unseres
Vorschlags und wir werden den Hundeführschein für Kampfhunde nun so
schnell wie möglich umsetzen. Uns geht es um das friedliche
Miteinander zwischen Mensch und Hund in der Großstadt, der Führschein
ist sicher ein wesentlicher Schritt dazu. Wir wollen mit dieser
Maßnahme Gefahren und auch Ängste minimieren", so Umweltstadträtin
Ulli Sima bei der SPÖ-Klubtagung in Rust.
Mit 1. Juli soll der verpflichtende Hundeführschein für
"Kampfhunde" in Kraft treten. Bereits am 9. März wird im
Gemeinderatsauschuss Umwelt per Initiativantrag die Novelle des
Tierhaltegesetztes eingebracht, am 26. März wird sie dem Landtag
vorgelegt. Danach hat die Bundesregierung 8 Wochen Zeit, um Stellung
zu beziehen. Parallel dazu sind zur Realisierung des verpflichtenden
Hundeführscheins auch noch zwei Verordnungen notwendig., die einer
internen und externen Begutachtung zu unterziehen sind. Es ist dies
zum einen die Verordnung über nähere Bestimmungen zum verpflichtenden
Hundeführschein, zum anderen jene Verordnung, in der die
hundeführscheinpflichtigen Hunde festgelegt werden.
Wenn alles fristgerecht abläuft, kann der verpflichtende
Hundeführschein für Kampfhunde mit Anfang Juli in Kraft treten", so
Sima.
Liste der betroffenen Hunde jederzeit erweiterbar
Beim Hundeführschein müssen HundehalterInnen beweisen, dass sie
ihren Hund auch in schwierigen Situationen im Griff haben. Der
freiwillige Hundeführschein 2006 war der erste Schritt, um das
Miteinander von Mensch und Hund in der Großstadt zu verbessern. Nun
wurde von ExpertInnen eine Liste von Hunden ausgearbeitet, für die
der Hundeführschein künftig verpflichtend sein wird. Zum einen wurde
die große Bisskraft dieser Hunde und die Bisshäufigkeit herangezogen.
Zum anderen sind dies unter anderem auch jene Hunde, über die es bei
der Tierschutzombudsstelle häufig Beschwerden gibt und die nach
Unfällen verstärkt als auffällige und aggressive Hunde in den
Tierheimen landen.
Die nun vorliegende Liste der betroffenen Hunde ist jederzeit
erweiterbar. Mit heutigem Stand betrifft es: Bullterrier,
Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino
Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Mastiff, Bullmastiff,
Tosa Inu, Pitbullterrier, Rottweiler, Dogo Argentino (Argentinischer
Mastiff). Der Führschein gilt auch für Mischlinge.
"Diese Hunde machen insgesamt knapp fünf Prozent aller in Wien
gehaltenen Hunde aus. Diese nicht einmal fünf Prozent sind allerdings
für fast 25 Prozent aller Hundebisse verantwortlich", so Sima.
Zusätzlich führen Bisse dieser Hunde meist zu vergleichsweise
schwerwiegenderen Verletzungen.
Verpflichtender Hundeführschein innerhalb von 3 Monaten
Der Hundeführschein ist innerhalb von drei Monaten ab Beginn der
Haltung zu absolvieren. Dabei ist zu beachten, dass das Mindestalter
des Hundes zum Zeitpunkt der Prüfung sechs Monate betragen muss.
HundehalterInnen, die bereits jetzt einen "Kampfhund" besitzen,
müssen den Hundeführschein innerhalb eines Jahres ab Inkrafttreten
des neuen Gesetzes absolvieren. Die Prüfung wird im Auftrag der MA 60
durch von der Tierschutzombudsstelle speziell ausgebildete
PrüferInnen abgehalten. Zur Prüfung ist eine
Haftpflichtversicherungspolizze, eine Anmeldebestätigung sowie die
Chipp-Nummer (alle Hunde in Österreich müssen seit 1.1.2010 gechippt
sein) für den Hund mitzubringen. Mindestalter des Hundebesitzers für
die Prüfung ist 16 Jahre, er darf auch keine einschlägigen Vorstrafen
haben.
Mehr Möglichkeiten für die Polizei - Sofortabnahme in
Gefahrensituationen
Die Pläne zum verpflichtenden Hundeführschein enthalten auch
verbesserte Möglichkeiten der Polizei zum Einschreiten und
verschärfte Strafbestimmungen. Durch das in Zukunft verpflichtende
Mitführen des Hundeführscheins ist es für die Polizei wesentlich
einfacher festzustellen, ob der sichere Umgang mit dem Hund
gewährleistet ist.
Wird ein Hundehalter nach Inkrafttreten der neuen Reglung mit
einem Kampfhund ohne Hundeführschein aufgegriffen, kann eine relativ
hohe Verwaltungsstrafe ausgesprochen werden und die behördliche
Aufforderung erteilt werden, den Hundeführschein binnen drei Monaten
nachzubringen.
Bei HundehalterInnen ohne Hundeführschein in Gefahrensituationen
kann der Hund auf Veranlassung der Polizei - neben der Verhängung von
sehr hohen Verwaltungsstrafen - sofort und dauerhaft abgenommen
werden.
Der Hundeführschein besteht aus einem theoretischen und einem
praktischen Teil. Beim praktischen Teil werden Alltagssituationen
getestet - der Hundehalter muss zeigen, dass er sein Tier in Griff
hat, es geht um Situationen mit anderen Hunden, mit Kindergruppen,
mit Joggern etc.
"Mit dem verpflichtenden Hundeführschein für "Kampfhunde" kommen
wir dem Wunsch vieler Wienerinnen und Wiener entgegen, die Debatten
der letzten Wochen und das überwältigende Votum bei der
Volksbefragung haben dies deutlich gezeigt. Es geht uns nicht um eine
Diskriminierung, wir wollen, dass Kampfhundebesitzer ihre Hunde in
Griff haben. Gerade diese Hunde machen oft Angst, von ihnen
verursachte Verletzungen sind leider oft schwerwiegend und es ist
wohl für alle ein beruhigendes Gefühl, zu wissen, dass ein
Kampfhundebesitzer künftig eine gewisse Zusatzausbildung mit seinem
Hund hat", so Sima abschließend.
(Schluss)
Rückfragehinweis:
SPÖ-Klub Rathaus, Presse
Thomas Kluger
mobil +43 664 826 84 27
mailto:thomas.kluger@spw.at
http://www.rathausklub.spoe.at
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