OTS0138 / 18.02.2010 / 12:06 / Channel: Politik / Aussender: Format
Stichworte: Heinz Mayer / Niederlassungsbewilligung / Politik / Rechtsgutachten


FORMAT: Fall Aliyev: Rechtsgutachten von Verfassungsrechtler Mayer spricht von "rechtswidrigem" Aufenthaltstitel

Utl.: Ex-Botschafter Kasachstans erhielt Niederlassungsbewilligung innerhalb von zwei Tagen =


   Wien (OTS) - In der Causa um den ehemaligen Botschafter
Kasachstans in Wien, Rakhat Aliyev, sorgt ein Rechtsgutachten des
Verfassungsrechtlers Heinz Mayer für Aufregung. In dem Papier kommt
Mayer zu dem Urteil, dass die Erteilung einer
Niederlassungsbewilligung für Aliyev durch die Bezirkshauptmannschaft
Horn im September 2007 nicht gesetzeskonform war. Das berichtet das
Nachrichtenmagazin FORMAT (Freitag-Ausgabe), dem das Rechtsgutachten
vorliegt, in seiner aktuellen Ausgabe.  
Damit erhärtet sich auch der Verdacht des Amtsmissbrauchs gegen
Beamte der Bezirkshauptmannschaft. Zum Hintergrund: Gegen Aliyev, den
Ex-Schwiegersohn von Staatsoberhaupt Nursultan Nasarbajew, liegt seit
Mai 2007 ein Auslieferungsantrag Kasachstans vor. Anfang 2008 wurde
Aliyev in Abwesenheit von einem kasachischen Gericht zu 20 Jahre
Freiheitsstrafe verurteilt. Der Vorwurf: Er soll zwei Manager der
"Nurbank" entführt und ermordet  haben. Den Auslieferungsantrag
Kasachstans hat Österreich bislang abgelehnt. 
Die Anwaltskanzlei Lansky, Ganzger und Partner, die die Witwen der
Aliyev-Opfer vertritt, beauftragte Mayer mit einer rechtlichen
Beurteilung der Causa. Zitat aus dem Rechtsgutachten: "Nach dem mir
vorliegenden Sachverhalt wurde der Aufenthaltstitel für Herrn Aliyev
als "quotenfreie Erstniederlassungsbewilligung" erteilt; als
Aufenthaltszweck wurde "Niederlassungsbewilligung ausgenommen
Erwerbstätigkeit" angegeben. Diese Vorgangsweise ist rechtswidrig."
Das rechtswidrige Zustandekommen der Niederlassungsbewilligung betont
Mayer in dem Gutachten  mehrmals anhand von offensichtlichen
Verfahrensmängeln. 
Fakt ist aber, dass Aliyev im September 2007 die
Niederlassungsbewilligung binnen zwei Tagen erhalten hat.
Üblicherweise benötigt allein der Druck einer Aufenthaltskarte durch
die Staatsdruckerei zehn Tage.
Rückfragehinweis:
   Rückfrage-Hinweis: 
   FORMAT
   Markus Pühringer
   01 - 21755/4177
http://www.ots.at/pressemappe/81
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OTS0138    2010-02-18/12:06
181206 Feb 10
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