Wien (OTS) - In der Causa um den ehemaligen Botschafter Kasachstans in Wien, Rakhat Aliyev, sorgt ein Rechtsgutachten des Verfassungsrechtlers Heinz Mayer für Aufregung. In dem Papier kommt Mayer zu dem Urteil, dass die Erteilung einer Niederlassungsbewilligung für Aliyev durch die Bezirkshauptmannschaft Horn im September 2007 nicht gesetzeskonform war. Das berichtet das Nachrichtenmagazin FORMAT (Freitag-Ausgabe), dem das Rechtsgutachten vorliegt, in seiner aktuellen Ausgabe.
Damit erhärtet sich auch der Verdacht des Amtsmissbrauchs gegen Beamte der Bezirkshauptmannschaft. Zum Hintergrund: Gegen Aliyev, den Ex-Schwiegersohn von Staatsoberhaupt Nursultan Nasarbajew, liegt seit Mai 2007 ein Auslieferungsantrag Kasachstans vor. Anfang 2008 wurde Aliyev in Abwesenheit von einem kasachischen Gericht zu 20 Jahre Freiheitsstrafe verurteilt. Der Vorwurf: Er soll zwei Manager der "Nurbank" entführt und ermordet haben. Den Auslieferungsantrag Kasachstans hat Österreich bislang abgelehnt.
Die Anwaltskanzlei Lansky, Ganzger und Partner, die die Witwen der Aliyev-Opfer vertritt, beauftragte Mayer mit einer rechtlichen Beurteilung der Causa. Zitat aus dem Rechtsgutachten: "Nach dem mir vorliegenden Sachverhalt wurde der Aufenthaltstitel für Herrn Aliyev als "quotenfreie Erstniederlassungsbewilligung" erteilt; als Aufenthaltszweck wurde "Niederlassungsbewilligung ausgenommen Erwerbstätigkeit" angegeben. Diese Vorgangsweise ist rechtswidrig." Das rechtswidrige Zustandekommen der Niederlassungsbewilligung betont Mayer in dem Gutachten mehrmals anhand von offensichtlichen Verfahrensmängeln.
Fakt ist aber, dass Aliyev im September 2007 die Niederlassungsbewilligung binnen zwei Tagen erhalten hat. Üblicherweise benötigt allein der Druck einer Aufenthaltskarte durch die Staatsdruckerei zehn Tage.
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OTS0138 2010-02-18/12:06
181206 Feb 10
FMT0001 0253
02.09.2010 / 13:01:45 / Format
02.09.2010 / 10:37:30 / Format
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