- 17.02.2010, 12:34:44
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- OTS0149 OTW0149
Stellungnahmen des Vorstandes der Kärntner Landesholding (KLH)
Klagenfurt (OTS) - Kärntner Landesholding (KLH):
1. Stellungnahme zur Aussendung des Vorstandes des Kärntner
Wirtschaftsförderungsfonds (KWF) betreffend Jahresbericht des KWF für
das Geschäftsjahr 2008 (vom 16.02.2010 / 14:59)
2. Stellungnahme zu den Aussendungen vom Klubobmann der SPÖ Herrn
Herwig Seiser (vom 16.02.2010 / 16:14) sowie Landesparteisekretär
der ÖVP Herrn Mag. Achill Rumpold betreffend die Berichte des
Standes der Gebarung des Sondervermögens "Zukunft Kärnten"
(Zukunftsfonds) (vom 16.02.2010 / 17:35)
3. Stellungnahme zu diversen Medienberichten betreffend die
Sitzverlegung von nunmehrigen Konzerngesellschaften der KLH in den
"Amalienhof" am Völkermarkter Ring
Auf Grund der oben angeführten Pressemittelungen und Medienberichten
erfolgt von Seiten der KLH nachstehende Klarstellung:
1. Thematik Jahresbericht des KWF für das Geschäftsjahr 2008
Das Kärntner Wirtschaftsförderungsgesetz (K-WFG) verpflichtet die
Geschäftsführung des KWF klar in § 33 Abs. 4 den Jahresbericht für
das Geschäftsjahr 2008 bis spätestens 31. März 2009 direkt der
Kärntner Landesregierung vorzulegen. Erst in weiterer Folge ist der
Bericht von der Kärntner Landesregierung dem Kärntner Landtag sowie
dem Vorstand der KLH zu übermitteln.
Richtig ist, dass der Jahresbericht des KWF für das Geschäftsjahr
2008 dem Vorstand der KLH sowie den Kuratoriumsmitgliedern mit der
Einladung zur 35. Kuratoriumssitzung zugegangen ist. Dies war am 17.
März 2009. Nach Beschlussfassung des Bezug habenden Jahresabschlusses
im Kuratorium des KWF am 24. März 2009, wurden der Voranschlag 2009
sowie der Jahresabschluss samt Jahresbericht 2009 des KWF
ordnungsgemäß in den Gremien der KLH behandelt.
In wie weit die Geschäftsführung des KWF ihrer gesetzlichen
Verpflichtung zur Weiterleitung des Jahresabschlusses 2008 auch
gegenüber der Kärntner Landesregierung nachgekommen ist, entzieht
sich der Kenntnis der KLH.
Die KLH ist jedenfalls auf Grund der eindeutigen gesetzlichen
Bestimmungen nicht für die Weiterleitung von Jahresberichten des KWF
an die Kärntner Landesregierung zuständig. Die Erfüllung dieser
gesetzlichen Vorgabe liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich
der Geschäftsführung des KWF.
2. Thematik Berichte über den Stand der Gebarung des Sondervermögens
"Zukunft Kärnten" (Zukunftsfonds) bei der Kärntner Landesholding für
die Geschäftsjahre 2005 bis einschließlich 2008
Die jeweiligen Berichte über den Stand der Gebarung des
Sondervermögens "Zukunft Kärnten" für die Geschäftsjahre 2005 bis
einschließlich 2008 wurden samt den Bezug habenden Jahresabschlüssen
der KLH von den zuständigen Gremien der KLH genehmigt bzw.
festgestellt. Entsprechend eines bei der KLH eingerichteten
automatisierten Ablaufes und in Entsprechung der gesetzlichen
Vorgaben wurden sämtliche Jahresabschlüsse und Gebarungsberichte der
KLH für die Jahre 2005 bis einschließlich 2008 umgehend und zeitnah
dem zuständigen Referenten in der Kärntner Landesregierung und
zusätzlich auch der zuständigen Abteilung des Amtes der Kärntner
Landesregierung übermittelt.
Die Behandlung von Jahresabschlüssen sowie von Gebarungsberichten
der KLH auf Ebene der Kärntner Landesregierung sowie eine allfällige
Vorlage an den Kärntner Landtag sind keinesfalls von den Gremien der
KLH beeinflussbar.
Im übrigen sind aus Gründen der Transparenz sämtliche Projekte die
aus Mitteln der Sondervermögens "Zukunft Kärnten" unterstützt wurden
jederzeit aktualisiert auf der Homepage der KLH (www.klhd.at)
uneingeschränkt ersichtlich.
3. Thematik Sitzverlegung von Konzerngesellschaften der KLH in den
"Amalienhof"
Hinsichtlich der festgelegten Sitzverlegung von
Konzerngesellschaften der KLH-GRUPPE in den "Amalienhof" am
Völkermarkter Ring darf festgehalten werden, dass zwischenzeitig alle
betroffenen Gesellschaften die Bezug habenden Mietverträge
unterfertigt haben.
Die im Einflussbereich der KLH stehenden Tochtergesellschaften
(Entwicklungsagentur Kärnten GmbH, Kärnten Werbung Marketing &
Innovationsmanagement GmbH und die Kärnten Tourismusholding GmbH)
haben die Mietverträge bereits im Juli 2009 unterfertigt.
Der KWF hat den betreffenden Vertrag am 25. Jänner 2010 nach
vorangehendem Ersuchen des Landesfinanzreferenten und des Vorstandes
der KLH unterfertigt.
Rückfragehinweis:
KÄRNTNER LANDES- UND HYPOTHEKENBANK - HOLDING
(KÄRNTNER LANDESHOLDING)
Domgasse 5/5 | A-9020 Klagenfurt am Wörthersee
Tel: +43 463 515244 | Fax: +43 463 515244-5125
mailto:[email protected] | www.klhd.at
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/4872
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