- 17.02.2010, 11:26:50
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Sonderbetreuungseinrichtung Saualm entspricht der EU-Richtlinie
LH Dörfler: UVS bestätigt, dass Sonderbetreuung EU-Vorgaben voll entspricht - Berufungen gegen Einrichtung abgewiesen
Klagenfurt (OTS/LPD) - Sämtliche Berufungen von Berufungswerbern
in Bezug auf angebliche Missstände in der Sonderbetreuungseinrichtung
auf der Saualm wurden jetzt vom Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS)
abgewiesen. Der UVS hat somit bestätigt, dass die
Asylbetreuungseinrichtung auf der Saualm den europäischen Vorgaben in
vollem Ausmaße entspricht. "Nun werden diverse ?Gutmenschen? wie das
Aktionskomitee rund um Rolf Holub oder der selbsternannte Asylanwalt
Farhad Paya, auch endlich akzeptieren müssen, dass wir uns in der
Asylfrage nichts zu Schulden kommen lassen. Im Gegenteil, Kärnten
nimmt seine Vorreiterrolle sehr ernst", betonte Landeshauptmann
Gerhard Dörfler.
Die Kontrolle der Bewohner durch Sicherheitskräfte (Perlustrierung)
ist demnach absolut gerechtfertigt und dient der Sicherheit der
Heimbewohner. Auch die Präsenz von Sicherheitspersonal soll kein
"Gefängnis-Image" verbreiten. Der Umstand, dass die Bewohner der
Unterkunft beim Betreten auf Waffen, Drogen und Alkohol überprüft
werden, ist im Interesse der Sicherheit der in der Unterkunft
lebenden Personen gerechtfertigt. Eine Verletzung des Art. 8 der
Europäischen Menschenrechts Konvention (EMRK) ist in diesem
Zusammenhang nicht gegeben, stellte der UVS nun endgültig klar.
Die Sonderbetreuungseinrichtung Saualm weist alle geforderten
Standards nach der einschlägigen EU-Richtlinie auf. In keinem der
Räume herrschte Feuchtigkeit. Sämtliche sanitäre Installationen sowie
die Heizungsanlage funktionieren laut UVS Bescheid einwandfrei. "Die
Behauptungen des Aktionskomitees der Grünen, Payas oder sonstigen
?Gutmenschen? sind aus der Luft gegriffen und entsprechen nicht den
Tatsachen", so Dörfler.
"Robin Hood alias Dr. Paya, der sich selbst erst kürzlich als Wolf im
Schafspelz entpuppt hat, hat abermals verloren", sagte Dörfler.
Fraglich bleibe lediglich, wie viel die von ihm vertretenen
Asylwerber nun an Honorar für Paya berappen müssten.
Rückfragehinweis:
Kärntner Landesregierung, Landespressedienst
Tel.: 05- 0536-22 852
http://www.ktn.gv.at
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/13
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