• 14.02.2010, 11:25:32
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200 Rechtsanwälte aus 30 Ländern beenden Europäische Präsidentenkonferenz in Wien

Bestehende und geplante Überwachungsmaßnahmen sind auf ihre Übereinstimmung mit den Grundrechten zu prüfen

Wien (OTS) - Im Rahmen einer internationalen Tagung in Wien
widmeten sich in den vergangenen Tagen etwa 200 Vertreterinnen und
Vertreter der Rechtsanwaltschaft und Justiz aus 30 Ländern intensiv
dem Thema "Vom Rechts- zum Überwachungsstaat?". Vor dem Hintergrund
dieser europaweit zu beobachtenden Tendenz, wurden im Wiener Palais
Ferstel dank dreier Experten-Vorträge (von Morten Kjaerum, Direktor
der EU-Grundrechteagentur, Univ.-Prof. Dr. Hannes Tretter, Leiter des
Ludwig Boltzmann Institutes für Menschenrechte, und Mag. Georg
Bürstmayr, Rechtsanwalt in Wien) und engagiert geführter Diskussionen
unterschiedliche Aspekte beleuchtet und beängstigende Entwicklungen
aufgezeigt. Gastgeber Dr. Gerhard Benn-Ibler, Präsident des
Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (ÖRAK), fasste zusammen:

"Die 38. Europäische Präsidentenkonferenz (Wiener
Advokatengespräche) hat unbeschadet der jeweiligen nationalen
Rechtsordnungen folgendes Verständnis gefunden:
Die Europäische Union ist nach dem Lissabon-Vertrag nicht nur eine
Rechtsgemeinschaft, sondern eine Wertegemeinschaft, die die
Grundrechte zu schützen hat. Dies gilt insbesondere für die
Unverletzlichkeit der Freiheit, der Privatsphäre und den Schutz
personenbezogener Daten. Maßnahmen, die vorgeblich der Bekämpfung des
Terrorismus und organisierter Kriminalität dienen, dürfen nicht zu
Lasten der Grundrechte erfolgen. Es sind daher auch bereits
bestehende Überwachungsmaßnahmen und ihre rechtlichen Grundlagen auf
ihre Übereinstimmung mit den Grundrechten zu prüfen (zB
Vorratsdatenspeicherung).

Es wird die Auffassung vertreten, dass derzeit Maßnahmen, die mit
dem Ziel einer erhöhten Sicherheit ergriffen werden, Grund- und
Freiheitsrechte des europäischen Bürgers durch unverhältnismäßige
Eingriffsmöglichkeiten erheblich gefährden oder aushebeln.

- Jeglicher Grundrechtseingriff muss daher gesetzlich determiniert 
   sein.

 - Überwachungsmaßnahmen dürfen, wenn überhaupt, dann nur bei 
   konkretem Tatverdacht mit richterlichem Beschluss eingesetzt 
   werden und müssen einer nachprüfenden richterlichen Kontrolle 
   unterliegen.

 - Es ist ein Aktionsplan zu erstellen, wonach nationalen und 
   europäischen Institutionen die Überprüfung der Übereinstimmung 
   ihres Rechtsbestandes mit den Grundrechten übertragen wird.

- Das anwaltliche Berufsgeheimnis ist im Interesse der Grundrechte
der Bürger unantastbar."

ÖSTERREICHISCHER RECHTSANWALTSKAMMERTAG

Dr. Gerhard Benn-Ibler
Präsident

Informationen zur Europäischen Präsidentenkonferenz sind unter
www.e-p-k.at abrufbar.

Rückfragehinweis:
Österreichischer Rechtsanwaltskammertag
Bernhard Hruschka Bakk.
Tel.: 01/535 12 75-15, Mobil: 0699 104 165 18,
mailto:[email protected], www.rechtsanwaelte.at

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/158

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