Utl.: Nichtraucherschutz ist vor allem Aufgabe der Mitgliedstaaten =
Straßburg, 11. Februar 2010 (OTS) "Die Europäische Union hat
keine Kompetenz, ein europaweites Rauchverbot zu erlassen. Die EU-
Kommission hat daher auch keine diesbezüglichen Überlegungen im
Ärmel", hält der Umweltsprecher der EVP-Fraktion im Europäischen
Parlament, ÖVP-Europaparlamentarier Dr. Richard Seeber, heute fest.
"Die Grundfreiheit eines jeden Einzelnen, wie er sein Leben führt,
darf nicht verletzt werden. Die EU hat nur die Kompetenz, im Rahmen
des Arbeitnehmerschutzes Nichtraucher am Arbeitsplatz vor den Folgen
des Passivrauchs zu schützen", verweist Seeber auf die geltende EU-
Rechtslage. Nach überprüfbaren Studien sind allein im Jahr 2002 2800
Nichtraucher an den Folgen von Passivrauch am Arbeitsplatz gestorben.
"Für einen allgemeinen Nichtraucherschutz kann die EU nur allgemeine
Empfehlungen abgeben. Jeder Mitgliedstaat entscheidet alleine, ob und
wie diese Empfehlungen umgesetzt werden sollen", so Seeber weiter.
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"Die EU-Kommission hat daher nur solche Empfehlungen für die
Mitgliedstaaten ausgearbeitet, wie ein bestmöglicher
Nichtraucherschutz erzielt werden kann. Diese Empfehlungen sind aber
eben keine Vorschriften oder Zwangsmaßnahmen. Der EU-Ministerrat hat
diese Empfehlungen angenommen - jeder Mitgliedstaat entscheidet aber
ganz alleine, was und wie viel davon er umsetzen kann", präzisiert
Seeber.
"Bessere Aufklärung und eine klare Kennzeichnung von
Tabakprodukten sind sinnvoll. Es muss das Anliegen eines jeden
Staates und einer verantwortlichen Gesundheitspolitik sein, die viel
zu hohe Anzahl der Raucher, Passivrauch-Geschädigten und -Toten zu
reduzieren. Gerade aber weil Traditionen und Sitten zwischen den
einzelnen EU-Staaten sehr unterschiedlich sind und die EU keine
Kompetenz zur Entscheidung in diesen Fragen hat, sind die nationalen
Regierungen gefordert, ein Maximum zum Schutz aller Bürger zu tun.
Die Aufgabe liegt darin, die Balance zwischen der freien Entscheidung
eines jedes Rauchers und dem notwendigen und rechtlich erforderlichen
Schutz der Nichtraucher sicherzustellen", so Seeber abschließend.
Rückfragen: Dr. Richard Seeber MEP, Tel.: +33-3-8817-5468
(richard.seeber@europarl.europa.eu) oder Mag. Philipp M.
Schulmeister, EVP-ED Pressedienst, Tel.: +32-475-79 00 21
(philipp.schulmeister@europarl.europa.eu)
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OTS0151 2010-02-11/12:05
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NVP0001 0317