• 10.02.2010, 11:18:38
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BZÖ-Grosz: SP/VP-Parteienstreit um Bettelverbot an Peinlichkeit nicht zu überbieten!

Nur ein generelles und absolutes Bettelverbot ist verfassungsrechtlich gedeckt und sinnvoll - Graz soll Problem endlich im "eigenen Haus" lösen

Graz (OTS) - "Es ist genau wie vorhergesagt: Der Grazer
Bürgermeister hat in seiner Handlungsunfähigkeit das Problem der
organisierten Bettlerkriminalität und des Menschenhandels im Frühjahr
2009 wie eine heiße Kartoffel an den Landtag abgeschoben, SPÖ und ÖVP
sind selbst knapp ein Jahr später nicht in der Lage eine sinnvolle
Lösung zu finden. Diese gesamte Diskussion ist an Peinlichkeit kaum
zu überbieten, da sich die Landtagsparteien zu politischen Mittätern
der organisierten Bettlerkriminalität gerieren. Diese Fakten
bestätigen unsere Vorgangsweise, eine Volksbefragung in Graz
einzuleiten", kritisiert der steirische BZÖ-Chef und
Nationalratsabgeordnete Gerald Grosz im Rahmen einer Pressekonferenz
in Graz das aktuelle Parteien-Hick-Hack rund um die organisierte
Bettlerkriminalität.

"Nur ein absolutes und generelles Bettelverbot kann diesen
Menschenhandel in Graz und der Steiermark unterbinden. Es ist ja
unbestritten, dass sich hier einige Hintermänner eine goldene Nase
verdienen, während alte, kranke und behinderte Menschen sowie Kinder
zu diesem schmutzigen Geschäft auf den Grazer Straßen genötigt
werden", untermauert Grosz die Begründung für das Vorgehen des BZÖ.
Es zeige sich immer mehr, dass nur mehr die Mittel der direkten
Demokratie dieses Problem lösen können. "Eine Volksbefragung ist
offenbar wirklich das einzige Mittel um ÖVP und SPÖ auf Landes- und
Stadtebene zur Räson zu bringen. Die Vorbereitungen für die
Einleitungsphase einer Volksbefragung in Graz laufen auf Hochtouren.
In der ersten März-Woche sind wir startklar, mit der Durchführung der
Volksbefragung rechnen wir aufgrund des Fristenlaufes noch im Juni
2010", so Grosz.

Grosz präsentierte 8 unbestrittene Fakten, die für ein absolutes
Bettelverbot in Graz sprechen:

Das UN-Kinderhilfswerk bestätigt in seinem UNICEF-Bericht anlässlich
des im Oktober 2007 stattgefundenen EU-Tages gegen den
Menschenhandel, dass jährlich 1,2 Millionen Kinder zu Opfern von
Kinder- bzw. Menschenhandel werden. Dieser Kinderhandel macht, so
UNICEF, auch vor Österreich nicht halt. Im UNICEF-Bericht wird die
organisierte Bettelkriminalität in Österreich, insbesondere in den
österreichischen Großstädten, als Basis dieses Kinder- bzw.
Menschenhandels kritisiert.
Der ehemalige Innenminister Platter und die derzeitige Amtsinhaberin
Fekter gaben in parlamentarischen Anfragebeantwortungen mehrmals
bekannt, dass sich die organisierte Bettelei überwiegend auf die
österreichischen Landeshauptstädte/Großstädte erstrecke und in
direktem Zusammenhang mit dem Menschenhandel in Österreich stehe.
Übergriffe von Bettlern auf unbeteiligte Passanten nehmen zu.
Passantinnen und Passanten werden in der Grazer Innenstadt in
aufdringlicher und aggressiver Art und Weise genötigt.
Die Wiener Polizei gab bekannt, dass in Wien Bettlerbanden nach dem
Modell Aufpasser und Abkassierer in Gruppen von drei bis fünf
Mitgliedern aus Großfamilien arbeiten. Auch hier ist die Vortäuschung
von Behinderungen eine nachgewiesene Methode. Die Wiener Polizei
konnte dieses Bettlerunwesen durch ständige Kontrollen (tägliche
Streifen durch drei Beamte) eindämmen. Im Gegensatz zu Wien, gibt es
seitens der Grazer Exekutive keinerlei Schwerpunktaktionen.
Bereits mehr als 10.000 Grazerinnen und Grazer forderten bereits im
Rahmen einer Unterschriftenaktion die Einführung eines allgemeinen
Bettelverbotes in Graz.
Ein sektorales Bettelverbot löst kein Problem sondern verlagert die
"Freilluftgeschäftsräume" nur auf andere Straßen und Gassen.
Ein auf kranke und behinderte Personen eingeschränktes Bettelverbot
ist verfassungsrechtlich nicht haltbar.
Ein absolutes - aktives und passives - Bettelverbot ist in vielen
europäischen und österreichischen Städten Realität.
Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen nicht, Probleme wurden damit
gelöst.

Rückfragehinweis:
BZÖ-Steiermark/Presse

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/4527

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