OTS0171 / 09.02.2010 / 13:04 / Channel: Politik / Aussender: Diakonie Österreich
Stichworte: Asyl / Menschenrechte / Politik / Soziales


Chalupka: Internierungslager schaffen Probleme

Utl.: Durch Fekter-Vorschlag wird Traiskirchen nicht entlastet =


   Wien (OTS) - "Hier darf es nicht nur um vermeintliche oder
geschürte Ängste der Österreicherinnen und Österreicher gehen. Hier
geht es ganz real um Menschen, die in Österreich Schutz suchen und
von Anfang an wie Kriminelle behandelt werden sollen," beurteilt
Diakonie-Direktor Michael Chalupka den Gesetzesvorschlag von
Innenministerin Maria Fekter über die "Internierung von
Flüchtlingen", der Montagabend an den Koalitionspartner übergeben
wurde. "Abgesehen davon löst der Vorschlag des Innenministeriums
nicht das primäre Problem, das Flüchtlingslager Traiskirchen endlich
zu entlasten".
   Um Asylansuchen rasch, menschenrechtskonform und professionell zu
bearbeiten und Traiskirchen zu entlasten, hat die Diakonie ein
differenziertes Aufnahmesystem vorgeschlagen, bei dem die Bereiche
"Erstaufnahme" und "behördliche Prüfung" zeitlich und räumlich
voneinander getrennt werden. Die Innenministerin ist bis jetzt jede
Antwort auf den konstruktiven Vorschlag schuldig geblieben. Statt
Probleme lösen zu wollen, würde wieder nur auf die populistische
Karte des Einsperrens von schutzsuchenden Menschen gesetzt.
   "Wir wissen alle, dass Menschenrechte unteilbar sind, das heißt
sie gelten für alle gleich, egal ob Österreicherin oder Ausländer, ob
aufenthaltsberechtigt oder nicht. Eine Politik, die bereit ist,
Grund- und Verfassungsrechte für die Minderheit außer Kraft zu
setzen, verrät das demokratische Prinzip der Republik. Soweit darf es
in Österreich nicht kommen" so Chalupka.
   Der Vorschlag der Diakonie wäre immer noch leicht umsetzbar. Laut
diesem sollten in der Erstaufnahme drei wesentliche Schritte
erfolgen:
~
 1. sofortiger Start des Zulassungsverfahrens mit der Erstbefragung
    des Asylwerbers
 2. eine medizinische und psychische Anamnese durch qualifiziertes
    Fachpersonal
 3. die Feststellung des Betreuungsbedarfes (besonders wichtig bei 
    besonders Schutzbedürftige wie allein stehende Frauen, Kinder 
    oder psychisch Erkrankte) durch qualifiziertes Fachpersonal
~
   Diese Erstbefragung wäre in wenigen Tagen abgeschlossen. Danach
sollte der Asylwerbende - für die Dauer der Prüfung seiner Angaben
durch die Behörden im Zulassungsverfahren - unmittelbar in eine
Betreuungsstelle des Bundes verlegt werden, von der es in jedem
Bundesland eine geben könnte. Diese Bundesbetreuungsstellen sollten
eine Maximalgröße von 100 - 150 BewohnerInnen haben und an Orten
gelegen sein, die eine gute infrastrukturelle Anbindung haben. Eine
Ausgangssperre ist nicht vorgesehen. 
In der Betreuungsstelle des Bundes wären Asylsuchende:
~
 1. entsprechend ihrem Betreuungsbedarf optimal betreut (z.B. 
    Separate Unterbringung für Frauen und Kinder, 
    behindertengerechte Wohnformen, ...)
 2. der Bescheid könnte nach Abschluss des Zulassungsverfahrens 
    zugestellt werden. (Sollte eine weitere Befragung notwendig 
    sein, könnte das auch die jeweilig zuständige Außenstelle des 
    Bundesasylamtes übernehmen)
 3. Wird das Verfahren zugelassen, erfolgt die Überstellung in ein 
    Quartier des Bundeslandes. Bei vorausschauender Planung könnte 
    sich der/die Asylsuchende dann bereits in jenem Bundesland 
    befinden, das ihn danach auch aufnimmt.

Rückfragehinweis:
   Mag. Bettina Klinger/Leitung Kommunikation
   Diakonie Österreich
   Tel: (+43) 1 409 80 01-14
   Mobil: (+43) 664 314 93 95
   E-Mail: bettina.klinger@diakonie.at
   Internet: www.diakonie.at
~
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