- 08.02.2010, 14:47:55
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Huainigg: Erhöhung der Ausgleichstaxen ist kontraproduktiv und derzeit abzulehnen!
Chancengleichheit für behinderte Menschen durch Flexibilisierung des Kündigungsschutzes
Wien (OTS/ÖVP-PK) - "Eine Erhöhung der Ausgleichstaxe ist in der
derzeit wirtschaftlich schwierigen Situation strikt abzulehnen",
reagiert ÖVP-Behindertensprecher Abg. Dr. Franz-Joseph Huainigg auf
die von Behindertenanwalt Buchinger und der Grünen Abgeordneten
Jarmer heute vorgebrachten Forderungen. "Die Unternehmen leiden unter
starkem Rückgang der Produktion und des Verkaufs, was viele
Kündigungen zur Folge hatte. Den wirtschaftlichen Prognosen folgend
wird die Arbeitslosigkeit im heurigen Jahr noch drastisch zunehmen.
Dies ist äußerst bedauerlich. Arbeitsmarktpolitische Gegenmaßnahmen
zur Erhaltung von Arbeitsplätzen behinderter Menschen sind dringend
erforderlich", erklärt Huainigg, betont dabei aber: "Die
vorgeschlagene Maßnahme würde die Situation verschärfen, da dadurch
die Wirtschaftsfähigkeit der Unternehmen weiter geschwächt werden
würde. Dies könnte die Kündigungswelle weiter anheizen." ****
Diskutiert werden müsse hingegen eine Flexibilisierung des
Kündigungsschutzes: "Unternehmer, die behinderte Menschen in der
derzeit schwierigen Wirtschaftssituation beschäftigen, dürfen nicht
dadurch bestraft werden, dass sie die behinderten Mitarbeiter unter
allen Umständen behalten müssen. Dies verzerrt die Chancengleichheit
behinderter Menschen am Arbeitsmarkt. Schon jetzt haben vor allem gut
ausgebildete behinderte Menschen oder Menschen mit
Lernschwierigkeiten große Probleme, eine Anstellung zu finden", sagt
der ÖVP-Sprecher für Menschen mit Behinderungen.
"Eine progressive Ausgleichstaxe ist nicht auszuschließen. Die
Prüfung von deren Möglichkeiten steht ebenso im Regierungsprogramm
wie die Aufhebung des Kündigungsschutzes. - Derzeit wäre diese
Umsetzung aber eine völlig kontraproduktive Maßnahme", hält Huainigg
fest und erläutert abschließend seinen Vorschlag zur Flexibilisierung
des Kündigungsschutzes: "Ich halte eine Aussetzung des
Kündigungsschutzes für zwei Jahre mit begleitender Evaluierung für
sinnvoll. Der Kündigungsschutz ist vor allem für Klein- und
Mittelbetriebe unter 25 Beschäftigten, die nicht der
Einstellungspflicht unterliegen, nicht gerechtfertigt."
(Schluss)
Rückfragehinweis:
Pressestelle des ÖVP-Parlamentsklubs
Tel.: 01/40110/4436
http://www.oevpklub.at
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/169
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