• 08.02.2010, 10:10:35
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VKI warnt vor Lottelo

Finanzministerium sieht konzessionspflichtiges Glücksspiel und weist auf mögliche Gebührenpflicht des Spielers hin. VKI klagt Lottelo auf Unterlassung.

Wien (OTS/VKI) - Auf der Homepage des Finanzministeriums
(www.bmf.gv.at) findet sich eine rechtliche Beurteilung von
"Lotteriespielen über Mehrwert-SMS". Das Ministerium sieht ein Spiel
wie Lottelo als entgeltliches Glücksspiel an, für das man eine
Konzession benötigen würde. Weiters warnt das Ministerium die
Spielteilnehmer (= Loskäufer und nicht Gewinner) vor einer
allfälligen Gebührenpflicht - bei Gewinn der Million in Höhe von
250.000 Euro. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im
Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - bereits eine
Unterlassungsklage gegen Lottelo eingebracht. Das Gewinnspiel schafft
für die ungefragten "Freunde" einen psychologischen Zwang, ebenfalls
für den "Freund" mitzuspielen. Das Spiel ist einem - verbotenen -
Schneeballsystem ähnlich. Insbesondere Jugendliche sind gefährdet,
sich durch exzessives Spielen sogar zu verschulden.

Seit einigen Wochen läuft die breite Marketing-Kampagne von
Lottelo. Man gibt sich den Anschein von Nächstenliebe: Nicht der
eigentliche Spieler kann gewinnen, sondern nur ein von diesem
beglückter "Freund". Was von Lottelo als besonders "sozial"
dargestellt wird, entpuppt sich als genialer, aber sehr gefährlicher
Marketing-Trick. Ganze Freundeskreise werden nach der Methode - "wenn
Du für mich spielst, dann spiele ich für Dich" - eingebunden. Denn
das Motto von Lottelo lautet: "Mag er Dich, dann spielt er auch für
Dich."

Dieses Prinzip erzeugt einen erheblichen psychologischen Zwang bei
den "Freunden", ebenfalls mitzuspielen. Daraus entsteht ein
Schneeball-System. Täglich kann man neu sein Glück versuchen -
täglich wird man gereizt, wieder mitzuspielen. Ist das Spiel einmal
in Gang, dann kann sich Lottelo über hohe Gewinne freuen. Die
Teilnehmer werden in der Regel enttäuscht werden - die Chancen zu
gewinnen sind denkbar gering.

Die Werbung und die Gestaltung des Spieles zielen vorrangig auf
Jugendliche. Zwar muss man 16 Jahre alt sein, um mitzuspielen, doch
das wird - solange man zahlt - nicht kontrolliert. Nur wenn der
völlig unwahrscheinliche Fall eintritt, dass man gewinnt, ist das
Alter nachzuweisen. Ist man unter 16 Jahre, bekommt man den Gewinn
nicht ausbezahlt. Jugendliche werden also ohne wirksamen Schutz
umworben und zum Mitspielen angeregt. "Aus den Schuldnerberatungen
ist bekannt, dass solche niederschwelligen Gewinnspiele oft der Start
einer Schuldnerkarriere sein können", warnt Dr. Peter Kolba, Leiter
des Bereichs Recht im VKI.

Im Hinblick auf die Klage gibt sich Kolba optimistisch: "Wir
rechnen mit einem raschen und klaren Verbot durch das Gericht. Bis
aber ein Urteil rechtskräftig vorliegt, gilt unsere Warnung
insbesondere an Jugendliche, nicht dem Marketing-Schmäh von Lottelo
auf den Leim zu gehen!"

Weitere Informationen zur Klage gegen Lottelo gibt es auch auf
www.verbraucherrecht.at.

Rückfragehinweis:
Verein für Konsumenteninformation
Dr. Peter Kolba, Leiter Bereich Recht
Tel.: 01 / 58877 - 320

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/226

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