- 06.02.2010, 19:04:20
- /
- OTS0052 OTW0052
Kleine Zeitung Leitartikel "Waffen an der Leine" (Von Hubert Patterer
Ausgabe vom 07.02.2010
Graz (OTS/Pressestimmen) - Es gibt ein Bonmot, es geht so: Seit
ich Menschen kenne, liebe ich Tiere. Ein Klassiker der
Tierschutz-Poesie. Das Tier als bessere Sorte Mensch. Im Zweifel
schützen diese Leute lieber Tiere als Menschen, sie haben schlechte
Erfahrungen mit letzteren geamcht. "Ich mag Tiere lieber", sagte ein
angeklagter Hundehalter, dessen Pitbull-Terrier im Vorjahr ein
Mädchen lebensgefährlich verletzt hatte.
Es gibt Tierschützer, die mögen solche Nachrichten nicht. Sie
bezichtigen die Medien des "Rassismus", und rücken umnachtet zur
Verteidigung aus, indem sie auf Plakaten Judensterne über ihre
verfolgten Kampfhunde malen. Ihre Liebe geht notfalls über Leichen;
kein Wort des Entsetzens ist in ihren Foren zu lesen, wenn wieder
einmal, wie jetzt, zwei Rottweiler eine alte Frau zerfleischen.
Nicht der Hund sei böse, argumentieren sie, sondern der Mensch, der
das Tier falsch konditioniere. Stimmt, ändert aber nichts am Befund:
Bestimmte Hunderassen sind potentiell gefährlich, auch dann, wenn der
Halte Hundeführer ist. Ein Fall in Niederösterreich bewies es.
Befähigung schützt in dieser Risikoklasse nicht.
Hysterisieren die Medien? Bei einem Bissdruck von drei Tonnen pro
Quadratzentimeter ist es nebensächlich, ob der Begriff Kampfhund
denunziatorisch ist. Es ist für ein Opfer auch zweitrangig, auf wen
die Gefahr zurückgeht, auf den "sonst so zutraulichen" Hund, der
plötzlich "kippt", weil er einen Tumor hat oder Rudel- und
Jagdinstinkte aktiviert, oder auf die prekäre Persönlichkeitsstruktur
des Halters: Andere in Angst zu sehen, verleiht Macht.
Diese Differenzierungen sind für ein Opfer irrelevant. Es hat keine
Zeit, eine Wesensabklärung von Hund und Halter vorzunehmen. Auch will
man sich nicht daran gewöhnen, dass das Überleben davon abhängt, ob
ich sachkundig reagiere oder nicht. Die Allgemeinheit hat ein Recht
darauf, in eine solche Situation erst gar nicht zu geraten. Das gilt
erst recht für Kinder.
Das zahnlose Normen-Wirrwarr in Österreich gehört beseitigt. Für
Hunde, die nicht der höchsten Gefährderungsklasse zuzurechnen sind,
müssen bundesweit einheitliche, nach Risiko gestaffelte
Befähigungsnachweise her. Auch von Fliegenfischern verlang man sie.
Was die Kampfhunde betrifft, führt an einem Verbot von Zucht und
Haltung kein Weg vorbei. Sie haben im öffentlichen Raum nichts
verloren. Wer genau darunter fällt, sollen Kynologen und Biologen
klären. Fest steht: Es gibt kein Menschenrecht, Waffen an der Leine
zu führen. Ein Verbot ist der einzig wirksame Schutz. Jedes
lebenslang entstellte Kind rechtfertigt es.
Es ist ein krankhaftes Bedürfnis, Gefahr zu züchten. Das Leben ist
lebensgefährlich genug. ****
Rückfragehinweis:
Kleine Zeitung, Redaktionssekretariat, Tel. (++43) 316 875-4032, -4033, -4035, -4047
E-Mail: redaktion@kleinezeitung.at
Internet: www.kleinezeitung.at
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/442
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | PKZ