- 06.02.2010, 10:02:22
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Steuer-CD: BZÖ-Bucher stellt Antrag gegen Beschaffung illegaler Daten
BZÖ fordert für Österreich "Hehlereiverbot und Rechtssicherheit"
Wien (OTS) - In der Diskussion rund um in der Schweiz
gestohlene Steuerdaten deutscher Staatsbürger, die Deutschland um
fünf Millionen Euro illegal zum Kauf angeboten wurden, fordert
BZÖ-Bündnisobmann Josef Bucher für Österreich ein "Hehlereiverbot für
den Staat und damit eine klare gesetzliche Regelung". Angesichts der
Uneinigkeit innerhalb der österreichischen Regierungsparteien werde
das BZÖ für Klarheit der Standpunkte und Positionen sorgen und in der
nächsten Sitzung des Nationalrates einen Antrag auf ein
"Hehlereiverbot bei illegalen Daten" einbringen. Außerdem sei es mehr
als zweifelhaft, dass die deutsche Bundesregierung Millionen
Steuereuros für illegale Daten zahle und diese dann Österreich
kostenlos überlasse.
Selbstverständlich müsse ein Rechtsstaat alle legalen Mittel
ausschöpfen, um Steuerhinterziehung zu verhindern, denn
Steuervergehen seien Betrug an den ehrlichen und anständigen
Steuerzahlern, betont der BZÖ-Bündnisobmann. Bucher warnt aber davor,
dass "mit dem illegalen Ankauf von Daten, erst recht ein krimineller
Markt für gestohlene Daten geschaffen wird und der Staat sich hier
als Hehler und Finanzier von Kriminellen betätigt. Ein Staat darf
sich nie auf das Niveau von Kriminellen begeben, auch nicht um
gerechtfertigte Ziele zu erreichen. "Wer die Vorbildfunktion des
Staates untergräbt, untergräbt damit auch den Rechtsstaat und das
Vertrauen der Bürger in diesen".
Josef Bucher verweist auch auf Paragraph 118a StGB - Widerrechtlicher
Zugriff auf ein Computersystem. Darin heißt es u.a.: "Wer sich in der
Absicht, sich oder einem anderen Unbefugten von in einem
Computersystem gespeicherten und nicht für ihn bestimmten Daten
Kenntnis zu verschaffen und dadurch, dass er die Daten selbst
benützt, einem anderen, für den sie nicht bestimmt sind, zugänglich
macht oder veröffentlicht, sich oder einem anderen einen
Vermögensvorteil zuzuwenden oder einem anderen einen Nachteil
zuzufügen, zu einem Computersystem, über das er nicht oder nicht
allein verfügen darf, oder zu einem Teil eines solchen Zugang
verschafft, indem er spezifische Sicherheitsvorkehrungen im
Computersystem verletzt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten
oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen." "Auch wenn
Faymann und Pröll beim Budget das Wasser bis zum Hals steht,
rechtsstaatliche Grundwerte dürfen, gerade zum Schutz der
Bürgerrechte, nie aufgegeben werden", so Bucher.
Rückfragehinweis:
Pressereferat Parlamentsklub des BZÖ
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/4527
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