• 05.02.2010, 20:29:15
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Neues Volksblatt: "Integration" (von Werner Rohrhofer)

Ausgabe vom 6. Februar 2010

Linz (OTS) - Wie soll religiös-traditionell begründete Gewalt
strafrechtlich beurteilt werden? Diese Frage steht im Raum, nachdem
ein gebürtiger Türke, der seine scheidungswillige Frau schwer
verletzt hatte, vor Gericht in Wien mit einer vergleichsweise milden
Strafe davon kam. Damit sind wir bei einer grundsätzlichen Thematik:
Rechtsnormen sind immer auch bedingt durch die jeweiligen
gesellschaftlichen Verhältnisse, aus denen sie stammen und für die
sie gelten. Werte und Traditionen dieser Gesellschaft sind in die
Rechtsordnung eingeflossen. Da gibt es naturgemäß Unterschiede je
nach Kulturkreis, ob es sich zum Beispiel um ein europäisches, ein
vom Islam geprägtes oder ein afrikanisches Land handelt. Diese
Unterschiede sind zu respektieren. Ebenso muss aber gelten: Wenn ich
in einem bestimmten Kulturkreis lebe, dann habe ich die Rechtsnormen
eben dieses Kulturkreises einzuhalten. Egal, wie meine Traditionen
und mein persönliches Rechtsempfinden aussehen. Daher kann sich ein
Ausländer, der in Österreich lebt und hier seine scheidungswillige
Frau fast tot schlägt, nicht auf seine "Herkunft" oder "Erziehung"
berufen oder diese gar als Vorwand für Gewalt in der Familie
verwenden. Das zu akzeptieren ist auch ein Zeichen von
Integrationsbereitschaft.

Rückfragehinweis:
Neues Volksblatt, Chefredaktion
Tel.: 0732/7606 DW 782
mailto:[email protected]
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Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/438

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