utl: Frage der "religiös motivierten Gewalt": Dabei geht es um
kulturelle, nicht um religiöse Probleme =
Graz, 05.02.2010 (KAP) Scharfe Kritik am Plan von Justizministerin
Claudio Bandion-Ortner, "religiöser Gewalt" als Erschwernisgrund im
Strafrecht festzuschreiben, kommt nun auch von Caritas-Präsident
Franz Küberl: "Religion hat bei der Beurteilung von Straftaten
nichts verloren", betonte Küberl im Gespräch mit der "Kleinen
Zeitung" (Freitag). Außerdem würde eine solche gesetzliche Regelung
in Österreich "nur heiße Luft regeln", da es in Österreich keine
anerkannte Religionsgemeinschaft gebe, die Gewalt überhaupt zulasse.
Auch das Argument, es gehe der Ministerin darum, mit dieser
Gesetzesklausel jene härter zu bestrafen, die ihre Töchter und
Frauen unterdrückten oder gar zwangsverheirateten, lässt Küberl
nicht gelten: "Das sind kulturelle, nicht religiöse Probleme. Hier
soll eine Beruhigungspille verschrieben werden, die nicht einmal
wirkt."
Wirken würde nach Ansicht Küberls einzig Bildung und Aufklärung. Die
Caritas engagiere sich daher etwa speziell in der Bildungsarbeit für
Frauen mit Sprach- und Berufsvorbereitungskursen. "Wir dürfen aber
die Männer nicht vergessen, die sich ja auch verändern sollen", so
Küberl.
Der einzige zulässige religiöse Milderungsgrund im Strafrecht
betrifft derzeit das Schächten, so Küberl. Hier wurde jedoch bereits
eine praktische Lösung im Dialog mit den betroffenen
Religionsgemeinschaften - dem Judentum und dem Islam - getroffen,
damit dies nicht mit Tierquälerei einhergehe.
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