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OTS0142 / 05.02.2010 / 13:01 / Channel: Politik / Aussender: Kathpress
Stichworte: Bandion-Ortner / Justiz / KATHPRESS / Küberl / Religion


Küberl: "Religion hat bei Beurteilung von Straftaten nichts verloren"


utl: Frage der "religiös motivierten Gewalt": Dabei geht es um 
kulturelle, nicht um religiöse Probleme =
   Graz, 05.02.2010 (KAP) Scharfe Kritik am Plan von Justizministerin 
Claudio Bandion-Ortner, "religiöser Gewalt" als Erschwernisgrund im 
Strafrecht festzuschreiben, kommt nun auch von Caritas-Präsident 
Franz Küberl: "Religion hat bei der Beurteilung von Straftaten 
nichts verloren", betonte Küberl im Gespräch mit der "Kleinen 
Zeitung" (Freitag). Außerdem würde eine solche gesetzliche Regelung 
in Österreich "nur heiße Luft regeln", da es in Österreich keine 
anerkannte Religionsgemeinschaft gebe, die Gewalt überhaupt zulasse. 
Auch das Argument, es gehe der Ministerin darum, mit dieser 
Gesetzesklausel jene härter zu bestrafen, die ihre Töchter und 
Frauen unterdrückten oder gar zwangsverheirateten, lässt Küberl 
nicht gelten: "Das sind kulturelle, nicht religiöse Probleme. Hier 
soll eine Beruhigungspille verschrieben werden, die nicht einmal 
wirkt." 
Wirken würde nach Ansicht Küberls einzig Bildung und Aufklärung. Die 
Caritas engagiere sich daher etwa speziell in der Bildungsarbeit für 
Frauen mit Sprach- und Berufsvorbereitungskursen. "Wir dürfen aber 
die Männer nicht vergessen, die sich ja auch verändern sollen", so 
Küberl. 
Der einzige zulässige religiöse Milderungsgrund im Strafrecht 
betrifft derzeit das Schächten, so Küberl. Hier wurde jedoch bereits 
eine praktische Lösung im Dialog mit den betroffenen 
Religionsgemeinschaften - dem Judentum und dem Islam - getroffen, 
damit dies nicht mit Tierquälerei einhergehe. 
Meldung im Volltext im Internet unter www.kathpress.at 
 (ende)
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OTS0142    2010-02-05/13:01
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