OTS0117 / 05.02.2010 / 11:59 / Channel: Chronik / Aussender: Arbeiterkammer Oberösterreich
Stichworte: Arbeiterkammer / Gebühren / Oberösterreich / Patienten / Recht / Zahnbehandlung


Zahlscheingebühr: AK wird Musterklage einbringen =


   Linz (OTS) - Die Verrechnung einer Zahlscheingebühr ist seit dem
Vorjahr in Österreich untersagt. Trotzdem gibt es Unternehmen, die
Extragebühren verrechnen, wenn sich Kunden/-innen dazu entschließen,
ihre Zahlungen per Erlagschein zu tätigen. Die Arbeiterkammer
Oberösterreich wird dagegen vorgehen und wenn nötig die Lage für die
Konsumenten/-innen in einem Musterprozess klären.
   Viele Konsumenten/-innen wollen Firmen nicht direkt auf ihr Konto
zugreifen lassen, um regelmäßige Zahlungen zu begleichen. Sie
überweisen das Geld lieber per Erlagschein. Dafür "bestrafen" sie
manche Unternehmen indem sie Gebühren dafür einheben. Ein OGH-Ur-teil
vom 14.3.2000 hat diese konsumentenunfreundliche Praxis für zulässig
erklärt. Das mit November 2009 in Kraft getretene
Zahlungsdienstegesetz verbietet allerdings diese Praxis.
   Die AK OÖ hat deshalb betroffene Firmen aufgefordert, künftig die
Verrechnung von Zahlscheingebühren zu unterlassen und dafür eine
schriftliche Bestätigung verlangt. Heute läuft die Frist für die
Schreiben aus, zahlreiche Antworten sind aber noch ausständig. "Die
Änderungen im Zahlungsdienstegesetz gelten seit November 2009. Es war
also genug Zeit die Systeme umzustellen. Wer jetzt 
auch noch das Schreiben ignoriert hat muss eben mit der Konsequenz
leben, dass wir einen Musterprozess führen werden", sagt 
AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer. 
   Bis es dadurch zu einer Entscheidung kommt, rät die AK den
Konsumenten/-innen die Zahlscheingebühr zu bezahlen, um
Schwierigkeiten zu vermeiden. Gleichzeitig sollten Betroffene das
jeweilige Unternehmen aber per eingeschriebenem Brief darüber
informieren, dass die Zahlung unter Vorbehalt passiert. Einen
entsprechenden Musterbrief finden Sie unter www.ak-konsumenten.info .
   Kontakt: Dr.in Sabine Naderer, Tel. 050/6906-2178
         sabine.naderer@akooe.at
Rückfragehinweis:
   Arbeiterkammer Oberösterreich, Kommunikation
   Dr. Sabine Naderer
   Tel.: (0732) 6906-2178
   sabine.naderer@akooe.at
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