• 05.02.2010, 11:35:06
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  • OTS0104 OTW0104

Steinhauser fordert Reform des § 278a Strafgesetzbuch

Wird als Ermittlungsparagraph missbraucht

Wien (OTS) - "Der Paragraf §278a des Strafgesetzbuchs bleibt
weiter hoch problematisch", erklärte der Justizsprecher der Grünen,
Albert Steinhauser. "Es besteht akut die Gefahr, dass dieser
Paragraph immer und immer wieder gegen unliebsame Organisationen und
NGOs als Ermittlungsparagraph missbraucht wird. Die Einstellung von
Strafverfahren gegen einen Teil der Tierschützer wegen Verstoß gegen
§ 278a Strafgesetzbuch zeigt zwar, dass in diesem Fall der
Rechtsstaat funktioniert hat, nichts desto weniger braucht es
dringend eine Reform". Denn: Im Rahmen des § 278a StGB ist eine
Zuordnung einzelner strafbarer Handlungen zu bestimmten Personen
nicht notwendig. Es genügt der Vorwurf Mitglied einer kriminellen
Organisation zu sein, die unter bestimmten Zielen schwerwiegende
strafbare Handlungen begangen hätte. "Durch die Konstruktion einer
kriminellen Organisation können so gegen eine beliebige
Personengruppe, ohne einzelne konkrete Tathandlungen zuordnen zu
müssen, Hausdurchsuchungen durchgeführt und Untersuchungshaft
verhängt werden", umreißt Steinhauser seine Kritik. Das wirkt, so
Steinhauser, geradezu als Anreiz §278a StGB anzuwenden, selbst wenn
dann die Verfahren eingestellt werden müssen.

Rückfragehinweis:
Die Grünen
Tel.: +43-1 40110-6697
mailto:[email protected]

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/100

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