Wien (OTS) - Zu den im Rahmen einer Sitzung des Salzburger
Landtages bzw. von einzelnen politischen Parteien zuletzt gemachten
Aussagen, gilt es aus Sicht von Austro Control Folgendes
festzuhalten:
In der aktuellen Diskussion um den Einsatz von Hubschraubern im
Ambulanz- und Rettungsflug geht es darum, eine Verordnung des
Verkehrsministeriums aus dem Jahre 2008, die mit 1.1.2010 in Kraft
getreten ist, korrekt anzuwenden und im Sinne des Verordnungsgebers
zu vollziehen.
Ziel dieser Verordnung ist die erhöhte Sicherheit bei Ambulanz-
und Rettungsflügen. Es dürfen somit nur mehr solche Helikopter für
den Rettungsflugbetrieb eingesetzt werden, die den Vorgaben dieser
Verordnung entsprechen. Auf einen Großteil der Helikopter der Firma
Heli Austria trifft das nicht zu. Diese sind aufgrund der neuen
Bestimmung im Ambulanz- und Rettungsflugbetrieb daher nicht mehr
einsetzbar.
Bereits 1995 sind nachweislich erste Informationen an die
Unternehmen, die im Ambulanz- und Rettungsflug tätig sind, ergangen.
Der lange Prozess, der schließlich zur Verordnung Mitte 2008 (AOCV)
geführt hat, ist klar dokumentiert: Es gab ausschließlich positive
Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren, welches im Vorfeld der
Verordnung durchgeführt wurde, unter anderem auch von der
Wirtschaftskammer Österreich.
Alle anderen österreichischen Rettungsflug-Betreiber, mit Ausnahme
der Firma Heli-Austria, haben seit Mitte 2008 ihre
Hubschrauber-Flotte auf die per 1.1.2010 in Kraft getretene
Verordnung erfolgreich ausgerichtet bzw. angepasst. Von Willkür kann
keine Rede sein. Welche Fluggeräte auf Grundlage der neuen Verordnung
ab dem 1.1.2010 zum Einsatz kommen dürfen, ist auch ganz klar
geregelt und allen Unternehmen bekannt.
Der Vorwurf, hier einige Firmen bevorzugen zu wollen, entbehrt
jeder Grundlage. Austro Control hat einzig und allein die
gesetzlichen Bestimmungen zur Aufrechterhaltung der hohen
Sicherheitsstandards in der österreichischen Luftfahrt umzusetzen.
Im Zuge der Diskussionen der vergangenen Wochen ist auch immer
wieder ein Sachverständiger in Erscheinung getreten, wobei der
Eindruck erweckt wurde, es handle sich um einen behördlich
beauftragten und unabhängigen Gutachter. Dies war jedoch keineswegs
der Fall. Dieser Gutachter wurde weder von einer zuständigen Behörde
noch von einem zuständigen Gericht in einem offiziellen Verfahren
beauftragt. Auf Grund der in diesem Gutachten abgehandelten
Fragestellung, welche am Wesen der Fragestellung, nämlich der
juristischen Auslegung der Verordnung, vorbeigeht, war das Gutachten
auch nicht geeignet, von der Behörde als Entscheidungsgrundlage
herangezogen zu werden. Auch die Unabhängigkeit des Gutachters steht
für Austro Control in Frage. Aus Gründen der Amtsverschwiegenheit
kann zu diesem Punkt nicht weiter ausgeführt werden.
Was den konkreten Fall Heli Austria betrifft, so handelt es sich
um ein derzeit laufendes Verfahren, mit dessen Abschluss in den
kommenden Tagen zu rechnen ist. Die Entscheidung kann dann von Heli
Austria im weiteren Instanzenzug einer Überprüfung unterzogen werden.
Rückfragehinweis:
peter.schmidt@austrocontrol.at
http://www.ots.at/pressemappe/2130
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OTS0182 2010-02-04/14:05
041405 Feb 10
NEF0003 0440