• 04.02.2010, 11:15:48
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Überbetriebliche Lehrwerkstätten beschönigen Arbeitslosenzahlen und kosten Steuergeld

RfW-NÖ Fischer: "Lehrlingsausbildung gehört wieder in Unternehmerhand!"

Wien (OTS/RfW-NÖ) - Als bodenlose Frechheit bezeichnet KommR
Walter Fischer, Landesobmann des RfW-NÖ, die Aussagen des
AKNÖ-Präsidenten Hermann Haneder zur Jugendarbeitslosigkeit und
Lehre: "Die Wirtschaft verabschiedet sich in keinster Weise von der
Lehrlingsausbildung. Im Gegenteil, viele Unternehmen möchten gerne
Fachkräfte direkt in ihren Firmen ausbilden. Das große Problem,
weshalb einige Unternehmer keine Lehrlinge mehr aufnehmen, sind die
gegebenen Rahmenbedingungen."

So sieht Fischer als eines der größten Probleme die schlechten
Erfahrungen der Unternehmer mit Lehrlingen, die kaum lesen, schreiben
oder rechnen können, und dann auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen
jahrelang mitgeschleppt werden müssen: "Deshalb fordern wir vom RfW,
dass es ein rasches Umdenken in der Schulpolitik gibt. Jungen
Menschen müssen schon in der schulischen Ausbildung die grundlegenden
Voraussetzungen für eine betriebliche Lehre beigebracht werden."

Bedenklich ist für LO Fischer auch die Regelung der ausnahmsweisen
Zulassung zur Lehrabschlussprüfung. Die Voraussetzungen dafür sind,
dass der Lehrling mindestens 18 Jahre alt ist, und die Hälfte seiner
Lehrzeit absolviert hat: "Hier arbeiten WKNÖ und AMS mit dem WIFI
zusammen und fördern mit dieser Ausnahmeregelung jugendliche
Tachinierer. Und wir Unternehmer müssen uns dann mit halbfertig
Ausgebildeten herumschlagen. Ein unhaltbarer Zustand. Der RfW
fordert, dass diese ausnahmsweise Zulassung sofort abgeschafft wird."

Viele Jugendliche tun sich nach der Schule schwer, den für sie
"richtigen" Lehrberuf auszuwählen: "Wir Unternehmer haben auch eine
soziale Verantwortung - geben wir der Jugend eine Chance!" Deshalb
stellt der RfW im Bereich Lehre folgende Forderungen:

? Verpflichtende Lehrstellenberatung mit Eignungstest
? Der Jugendliche hat die Möglichkeit drei verschiedene Berufe
auszuwählen
? Nach Beendigung der Schule muss er je drei Monate in den von ihm
gewählten Berufen eine Art "verlängerte Schnupperlehre" absolvieren -
völlig unbürokratisch.
? Die Kosten sind von der Wirtschaftskammer zu tragen. Versichert
sind die Jugendlichen mit den Eltern. Dies soll auch eine
Solidaritätsansage der Unternehmer an jene Betriebe sein, die
Lehrlinge ausbilden!
? Bleibt der Jugendliche nach den drei Monaten im Betrieb, so ist das
auf die Lehrzeit anzurechnen
? Ist der Jugendliche nach 3 x 3 Monaten erweiterter Schnupperlehre
noch immer ohne Lehrstelle, dann liegt es an ihm bzw. seinen Eltern,
eine Stelle als Hilfskraft oder -arbeiter zu finden.

"Würden diese Forderungen umgesetzt, wäre dies für die Jugendlichen,
für die Unternehmer, für die Gesamtwirtschaft und für den Staat nur
von Vorteil. Der Jugendliche kann verschiedene Berufe ausprobieren,
der Unternehmer bekommt einen interessierten, lernwilligen
Jugendlichen, die Jugendarbeitslosigkeit würde gesenkt, und das Geld,
welches bisher in die staatlichen, überbetrieblichen Lehrstätten
geflossen ist, könnte effektiver in anderen Bereichen eingesetzt
werden", stellt RfW-Landesobmann Fischer abschließend fest.(gg)

Rückfragehinweis:
RFW Niederösterreich, Tel.: 01/408 25 20 DW17, email: [email protected], Homepage: www.rfw.at

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/1210

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