- 04.02.2010, 07:00:33
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- OTS0005 OTW0005
EANS-Hauptversammlung: KTM Power Sports AG / Einladung zur Hauptversammlung
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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KTM Power Sports AG
mit dem Sitz in Mattighofen
ISIN: AT0000645403
Einladung
zu der am 26. Februar 2010 um 12:00 Uhr
im Hauptgebäude der KTM-Sportmotorcycle AG,
Stallhofnerstraße 3, 5230 Mattighofen, stattfindenden
außerordentlichen Hauptversammlung
Tagesordnung:
Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft von EUR
7.580.000,00 (i) um bis zu EUR 828.000,00 durch Ausgabe von bis zu 828.000 Stück
auf Inhaber lautende Aktien zum Nennbetrag von je EUR 1,00 zu einem Ausgabekurs
von höchstens EUR 17,00 gegen Sacheinlage gemäß § 150 Abs. 1 Aktiengesetz durch
Einbringung von Darlehensforderungen der CROSS Finanzierungs GmbH, FN 256459 x,
im Nominale von EUR 12.200.000,00 und des Herrn Mag. Hans-Jörg Hofer, geboren am
30.01.1949, im Nominale von EUR 600.000,00 jeweils gegenüber der
KTM-Sportmotorcycle AG, FN 116267 g, in die Gesellschaft unter gleichzeitigem
Bezugsrechtsausschluss gemäß § 153 Abs. 4 Aktiengesetz der restlichen Aktionäre
und Zulassung der CROSS Finanzierungs GmbH und des Herrn Mag. Hans-Jörg Hofer
zur Zeichnung der gesamten Kapitalerhöhung im Verhältnis der eingebrachten
Darlehensforderungen und (ii) um bis zu weitere EUR 1.750.000,00 durch Ausgabe
von bis zu 1.750.000 Stück auf Inhaber lautende Aktien zum Nennbetrag von je EUR
1,00 zu einem Ausgabekurs von höchstens EUR 17,00 bis insgesamt höchstens EUR
10.158.000,00 und die damit verbundene Änderung der Satzung in Punkt 4.1..
Einsichtnahmemöglichkeiten der Aktionäre gemäß § 108 Abs 3 bis 5 AktG (§ 106 Z 4
AktG):
Die Unterlagen gemäß § 108 Abs 3 bis 5 AktG liegen ab dem 21. Tag vor der
Hauptversammlung, sohin ab 04.02.2010, am Sitz der Gesellschaft zur Einsicht der
Aktionäre auf und sind die Informationen gemäß § 108 Abs 4 AktG auf der
Internetseite der Gesellschaft www.ktm.at unter Investor Relations abrufbar.
Weiters sind auf der Internetseite der Gesellschaft die Formulare für die
Erteilung und für den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG zugänglich.
Hinweis auf die Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110 und 118 AktG (§ 106 Z
5 AktG):
Gemäß § 109 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen fünf von Hundert des
Grundkapitals erreichen, schriftlich verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung
der nächsten Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem
beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung
beiliegen. Die Antragsteller müssen seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Inhaber der Aktien sein. Das Aktionärsverlangen muss der
Gesellschaft spätestens am 19. Tag vor der außerordentlichen Hauptversammlung,
sohin spätestens am 07.02.2010, zugehen.
Gemäß § 110 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen eins von Hundert des
Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in
Textform Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln und verlangen, dass diese
Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der
anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands
oder des Aufsichtsrates auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich
gemacht werden. Das Verlangen ist beachtlich, wenn es der Gesellschaft
spätestens am siebenten Werktag vor der Hauptversammlung, sohin spätestens am
17.02.2010, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds
tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person
gemäß § 87 Abs 2 AktG.
Gemäß § 118 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die
Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer
Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen
einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre. Die
Auskunft darf auch verweigert werden, soweit sie auf der Internetseite der
Gesellschaft in Form von Frage und Antwort über mindestens sieben Tage vor
Beginn der Hauptversammlung durchgehend zugänglich war.
Die Rechte der Aktionäre, die an die Innehabung von Aktien während eines
bestimmten Zeitraums geknüpft sind, können nur ausgeübt werden, wenn der
Nachweis der Aktionärseigenschaft im jeweils relevanten Zeitraum durch eine
Depotbestätigung gemäß § 10 a AktG erbracht wird. Weitergehende Informationen
über die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG finden sich auch
auf der Internetseite der Gesellschaft www.ktm.at unter Investor Relations.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitungszeit bedarf, mögen zur
Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung schriftlich an
die Gesellschaft gerichtet werden. Anträge und Fragen sind an die Gesellschaft
per Post (Stallhofnerstraße 3, 5230 Mattighofen), per Telefax (+43 (0)
7742/6000-5216) oder per E-Mail ([email protected]) zu Handen von Herrn
Mag. Wilfried Stock zu übermitteln.
Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung
(§ 106 Z 6 und 7 AktG):
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der
Aktionärsrechte richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages
vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), sohin nach dem
Anteilsbesitz am 16.02.2010, 24:00 Uhr Wiener Zeit. Aktionäre, die an der
Hauptversammlung teilnehmen und Aktionärsrechte ausüben wollen, müssen ihren
Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag gegenüber der Gesellschaft nachweisen.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der
Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung zugehen
muss. Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in
einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen. Die Depotbestätigung hat mindestens die
in § 10a Abs 2 AktG vorgesehenen Angaben zu enthalten. Soll durch die
Depotbestätigung der Nachweis der gegenwärtigen Eigenschaft als Aktionär geführt
werden, so darf sie zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter
als sieben Tage sein. Die Depotbestätigung bedarf der Schriftform.
Depotbestätigungen werden in deutscher und in englischer Sprache
entgegengenommen.
Für nicht depotverwahrte Inhaberaktien genügt zum Nachweis die schriftliche
Bestätigung eines Notars, die der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor
der Hauptversammlung zugehen muss.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag muss der Gesellschaft
spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, sohin am 23.02.2010, per
Post (Stallhofnerstraße 3, 5230 Mattighofen), per Telefax (+43 (0)
7742/6000-5216) oder per E-Mail ([email protected]) zu Handen von Herrn
Mag. Wilfried Stock zugehen. Die Gesellschaft nimmt Depotbestätigungen und
Erklärungen gemäß § 114 Abs 1 vierter Satz AktG entgegen § 10a Abs 3 zweiter
Satz AktG nicht über ein international verbreitetes, besonders gesichertes
Kommunikationsnetz der Kreditinstitute, dessen Teilnehmer eindeutig
identifiziert werden können, entgegen.
Möglichkeit zur Bestellung eines Vertreters (§ 106 Z 8 AktG):
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen.
Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats
darf das Stimmrecht als Bevollmächtigter nur ausüben, soweit der Aktionär eine
ausdrückliche Weisung über die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen
Tagesordnungspunkten erteilt hat. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person
erteilt werden. Die Textform ist jedenfalls ausreichend. Hat der Aktionär seinem
depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn
dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht
erteilt wurde.
Für die Erteilung einer Vollmacht ist zwingend das auf der Internetseite der
Gesellschaft www.ktm.at unter Investor Relations zur Verfügung gestellte
Formular, das auch die Erteilung einer beschränkten Vollmacht ermöglicht, zu
verwenden. Die Vollmacht muss der Gesellschaft übermittelt und von dieser
aufbewahrt werden. Vollmachten können an die Gesellschaft per Post
(Stallhofnerstraße 3, 5230 Mattighofen), per Telefax (+43 (0) 7742/6000-5216)
oder per E-Mail ([email protected]) zu Handen von Herrn Mag. Wilfried Stock
übermittelt werden. Die Gesellschaft nimmt Depotbestätigungen und Erklärungen
gemäß § 114 Abs 1 vierter Satz AktG entgegen § 10a Abs 3 zweiter Satz AktG nicht
über ein international verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz
der Kreditinstitute, dessen Teilnehmer eindeutig identifiziert werden können,
entgegen. Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
Gesamtanzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung (§ 106
Z 9 AktG und § 83 Abs 2 Z 1 BörseG):
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft EUR 7.580.000,00 und ist in 7.580.000 Aktien zum Nennbetrag von je
EUR 1,00 zerlegt. Das Stimmrecht entspricht dem Nennwert der Aktien. Die
Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine
eigenen Aktien. Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen.
Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die
Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung am Ort
derselben einzufinden. Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab 11:30
Uhr.
Mattighofen, im Februar 2010 Der Vorstand
Rückfragehinweis:
KTM Power Sports AG
Mag. Wilfried Stock
Tel.: +43(0)7742/6000-216
mailto:[email protected]
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: KTM Power Sports AG
Stallhofnerstraße 3
A-5230 Mattighofen
Telefon: +43(0)7742/6000-0
FAX: +43(0)7742/6000-5216
Email: [email protected]
WWW: www.ktm.com
Branche: Technologie
ISIN: AT0000645403
Indizes: mid market
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: DeutschDigitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/2914
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