- 03.02.2010, 12:40:14
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Möglicher Missbrauch von Bezug der Ausgleichszulage durch EU-Bürger wurde vorbeugend Riegel vorgeschoben
Von 555 Beziehern sind 366 Deutsche, 31 Rumänen, 25 Briten und 18 Italiener - kein Massenphänomen
Wien (OTS/BMASK) - Das Sozialministerium bestätigte die heute in
der Tageszeitung Kurier erschienen Zahlen, dass von den 555
EU-Bürgern, die eine Ausgleichszulage ohne österreichische Pension
beziehen, lediglich 31 Bezieher aus Rumänien stammen. 366 der
Bezieher, also die überwiegende Mehrheit komme aus Deutschland, davon
sind viele Menschen aus Österreich, die nach einem Berufsleben in
Deutschland wieder nach Österreich zurückkehren. Man könne daher
nicht von einem Massenphänomen sprechen, oder dass Österreich den
"Rumänen die Pensionen bezahlt" wie in einer anderen Tageszeitung
behauptet wird, heißt es aus dem Ministerium. Von rund 240.000
Augleichszulagenbeziehern sind lediglich 555 EU-Bürger mit einer
kleinen EU-Pension. Diese 555 Fälle sind auch keine Missbrauchsfälle,
sondern beziehen die Ausgleichszulage nach den geltenden EU-weiten
Bestimmungen und haben ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich.
Außerdem wurde bereits im vergangenen November einem möglich
Missbrauch vorgebeugt, indem Bestimmungen verschärft wurden und in
begründeten Fällen die Leistungsbezieher beweisen müssen, dass sie
auch hier in Österreich wohnen. Beim Verdacht, dass Missbrauch
vorliegen könnte, wird die Pension nur bar ausbezahlt. Zudem wurden
von der Pensionsversicherungsanstalt vorgenommenen Überprüfungen
verschärft.
Es sei daher nicht möglich, dass Rumänen, wie behauptet wird,
nach Österreich kommen, sich hier bei Bekannten oder Verwandten
anmelden, die Ausgleichszulage beantragen und sich den Betrag nach
Rumänien überweisen lassen. Wer in Österreich eine Ausgleichszulage
bezieht, muss auch in Österreich leben - ein "Export" des Bezuges ist
ausgeschlossen. Aufgrund der Niederlassungsfreiheit ist es EU-Bürgern
grundsätzlich möglich, sich in jedem EU-Staat anzusiedeln. Wenn ein
EU-Bürger eine kleine Pension aus einem anderen Mitgliedsstaat
bezieht, sich dann in Österreich ansiedelt, ist er zum Bezug der
österreichischen Ausgleichszulage berechtigt. Das gilt auch im
umgekehrten Fall. Übersiedelt ein österreichischer Pensionsbezieher
in einen anderen EU-Staat, dann kann er auch an seinem neuen Wohnort
die Differenz zur Mindestpension beziehen, falls seine Eigenpension
unter diesem Betrag bleibt.
Es habe zwar im Vorjahr einen geringen Anstieg der Bezüge durch
EU-Bürger gegeben, ein sprunghafter Anstieg sei nicht zu befürchten,
da mit den verschärften Bestimmungen, ein missbräuchlicher Bezug
nicht möglich sei, heißt es abschließend. (Schluss)
Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK)
Mag. Norbert Schnurrer , Pressesprecher des Sozialministers
Tel.: (01) 71100-2246
www.bmask.gv.at
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/46
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