• 03.02.2010, 11:08:17
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  • OTS0107 OTW0107

Wildwuchs des ORF-Onlineangebotes eindämmen

Öffentlich-rechtlicher Auftrag als ausnahmsloses "Eichmaß"

Wien (OTS) - Der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) fordert
unzweideutige Präzisierungen im neuen ORF-Gesetz, die den Wildwuchs
des ORF-Onlineangebotes eindämmen und den öffentlich-rechtlichen
Auftrag zum ausnahmslosen "Eichmaß" dieses ORF-Dienstes machen.

Dazu, so der Verband, ist eine gesetzliche Einschränkung des
Unternehmensgegenstandes im Hinblick auf die Online-Angebote des ORF
unverzichtbar, die jede Erbringung kommerzieller Online-Angebote
abseits des öffentlich-rechtlichen Online-Auftrages durch den ORF
unterbindet.

Österreichische Zusicherungen gegenstandslos?

Der Online-Auftrag wurde im Begutachtungsentwurf entgegen den
Zusicherungen der Republik gegenüber der Europäischen Kommission
nicht durch eine taxative Liste ohne Vorabprüfung zulässiger
Online-Angebote präzisiert. Damit Österreich der eingegangenen
Verpflichtung nachkommt, muss im ORF-Gesetz eine taxative Liste der
im öffentlich-rechtlichen Auftrag ohne Vorabprüfung zu erbringenden
Online-Angebote festgeschrieben werden. In diesem Zusammenhang ist
auch die im Gesetzesentwurf vorgeschlagene Kategorie "Sonstige Online
Angebote ohne Vorabprüfung" ersatzlos zu streichen.

Was für ARD und ZDF gilt, ist auch dem ORF zumutbar

Die Negativliste kommerzieller Online-Tätigkeiten, die jedenfalls
nicht Bestandteil des öffentlich-rechtlichen Auftrags sind, wurde im
Begutachtungsentwurf durch zahlreiche Einschränkungen und Ausnahmen
nach Ansicht des VÖZ derart aufgeweicht, dass dem Wildwuchs Tür und
Tor geöffnet würden. Daher muss die Negativliste kommerzieller
Online-Tätigkeiten, die jedenfalls nicht Bestandteil des
öffentlich-rechtlichen Auftrags sind, ohne Verwässerungen und
Hintertüren im Gesetz klar statuiert werden, wobei als
Mindeststandard die deutsche Negativliste heranzuziehen ist, wie sie
für ARD und ZDF gilt.

Beschränkung der Online-Werbung braucht flankierende Maßnahmen

Die im Gesetzentwurf vorgesehene Beschränkung der Online-Werbung
von zwei Prozent gemessen am Programmentgelt muss durch zusätzliche
Maßnahmen abgesichert werden. Der VÖZ fordert ein Rabattierungsverbot
in Verbindung mit Fernsehwerbung, da durch nicht marktübliche Rabatte
die Online-Werbeformen nachhaltig beschädigt würden und erfolgreiche
Geschäftsmodelle dadurch behindert bzw. verunmöglicht würden. Weiters
hat der ORF seine Werbeformen auf am Markt etablierte standardisierte
Formen und Formate zu beschränken und auf Naturalrabatte gänzlich zu
verzichten.

Entschieden spricht sich der Verband außerdem gegen die Intention
des Begutachtungsentwurfes aus, dass der ORF kommerzielle Tätigkeiten
im Rahmen des Unternehmensgegenstandes auch ohne jeden Zusammenhang
zum öffentlich-rechtlichen Auftrag ausüben darf. Dadurch würde dem
gebührenfinanzierten ORF ermöglicht, private Medienanbieter, und
insbesondere die Online-Angebote von Printmedieninhabern, jenseits
seines öffentlich-rechtlichen Auftrages zu konkurrenzieren. Ein
solches gesetzliches Pouvoir für den ORF würde den Wettbewerb völlig
unverhältnismäßig verzerren.

Rückfragehinweis:
Verband Österreichischer Zeitungen, Hannes Schopf, Tel. 0 664 33 29 419

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/468

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