• 03.02.2010, 10:19:15
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BZÖ-Lugar: Verwendung der Steuerdaten-CD wäre moralische Bankrotterklärung

Wien (OTS) - "Finanzminister Pröll muss beim Budget das Wasser bis
zum Hals stehen, wenn er sogar mit Diebesgut die Steuerkassen füllen
will", empört sich BZÖ-Wirtschaftssprecher Abg. Robert Lugar über das
Interesse des österreichischen Finanzministers an den gestohlenen
Daten und verweist auf Paragraph 118a StGB. Zudem stelle sich die
Frage, ob Deutschland die Daten tatsächlich am Wege der Amtshilfe
kostenlos zur Verfügung stelle. "Ich kann mir nicht vorstellen, dass
die deutsche Regierung 2,5 Millionen Euro für die CD bezahlt und
Österreich dann gratis mit Informationen versorgt", gibt Lugar zu
bedenken.

Die Auffassung, dass man Daten gar nicht stehlen könne, da es sich
dabei um keinen körperlichen Gegenstand handle, weist Lugar scharf
zurück. Dies sei eine Rechtsauffassung aus dem vordigitalen
Zeitalter, die im 21. Jahrhundert nichts mehr verloren habe. Selbst
wenn der Begriff "Diebstahl" im juristischen Sinne nicht zutreffend
sei, handle es sich bei der missbräuchlichen Verwendung von Daten um
nichts anderes.

In diesem Zusammenhang verweist Lugar auch auf den §118a StGB,
Widerrechtlicher Zugriff auf ein Computersystem. Darin heißt es u.a.:
"Wer sich in der Absicht, sich oder einem anderen Unbefugten von in
einem Computersystem gespeicherten und nicht für ihn bestimmten Daten
Kenntnis zu verschaffen und dadurch, dass er die Daten selbst
benützt, einem anderen, für den sie nicht bestimmt sind, zugänglich
macht oder veröffentlicht, sich oder einem anderen einen
Vermögensvorteil zuzuwenden oder einem anderen einen Nachteil
zuzufügen, zu einem Computersystem, über das er nicht oder nicht
allein verfügen darf, oder zu einem Teil eines solchen Zugang
verschafft, indem er spezifische Sicherheitsvorkehrungen im
Computersystem verletzt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten
oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen."

Zudem tauchen auch gesellschaftspolitische Fragen auf, warnt der
BZÖ-Wirtschaftssprecher: "Wie soll man etwa Jugendlichen erklären,
dass es illegal sein kann, Musik aus dem Internet herunterzuladen,
während sich der Finanzminister ungeniert an gestohlenen Daten
bedient?" Wenn man die Fahndung nach Steuersündern auch mit solchen
Mitteln betreiben wolle, dann müsse dafür zuerst eine eindeutige
rechtliche Grundlage geschaffen werden. "Trotz allem Verständnis für
die Verzweiflung des Finanzministers darf Österreich nicht zum
rechtsfreien Raum werden und eine moralische Bankrotterklärung
abgeben", hält Lugar ausdrücklich fest.

Rückfragehinweis:
Pressereferat Parlamentsklub des BZÖ

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/4527

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