OTS0041 / 03.02.2010 / 09:35 / Channel: Kultur / Aussender: BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Stichworte: Film / Kultur / Kunst / Schmied


BM Schmied: "Verkürzung der Sperrfristen zur Auswertung von Filmen im Interesse der Filmschaffenden"

Utl.: Novelle des Filmfördergesetzes geht in Begutachtung =


   Wien (OTS) - "Der österreichische Film schreibt in den vergangenen
Jahren eine Erfolgsgeschichte. Die internationalen Auszeichnungen
sowie der kommerzielle Erfolg sind Beweis für die außergewöhnliche
Qualität der heimischen Filmproduktionen. Die Regierung hat seit dem
Jahr 2007 wichtige Schritte zur Verbesserung der Rahmenbedingungen
für unsere Filmschaffenden gesetzt: Die Erhöhung des ÖFI-Budgets auf
16,5 Millionen Euro, die Verdoppelung der innovativen Filmförderung,
die gesetzliche Absicherung und Aufstockung des Filmfernsehabkommens
sowie die Schaffung eines Wirtschaftsfördermodells für
Filmproduktionen leisten einen wichtigen Beitrag zu einer lebendigen
Filmlandschaft in Österreich", so Kulturministerin Claudia Schmied.
"Nach diesen ersten wichtigen Aufstockungen wollen wir in einem
nächsten Schritt auch die Strukturen der Filmförderung anpassen und
verbessern. Im Interesse der Filmschaffenden wollen wir die
Sperrfristen zur Auswertung der vom ÖFI geförderten Filme kürzer
gestalten. Aus diesem Grund startet heute die Begutachtungsphase für
eine Novelle des Filmfördergesetzes", so Schmied.
Die wichtigsten Punkte der Novelle im Überblick:
1.) In Zukunft werden die Sperrfristen zur Auswertung von
ÖFI-geförderten Filmen nicht mehr im Gesetz festgeschrieben, sondern
in den Förderrichtlinien des ÖFI. Somit können die Sperrfristen
flexibler gestaltet werden.
2) Die Sperrfristen zur Auswertung von ÖFI-geförderten Filmen werden
im Interesse der Filmschaffenden verkürzt. So können in Zukunft
direkt sechs Monate nach Kinostart bereits Abrufdienste wie
"Pay-per-view"-Angebote gestartet werden.  Bisher bestand hierfür
eine Sperrfrist von zwölf Monaten nach der Erstaufführung. Weiters
wird die Sperrfrist für Bezahlfernsehen von 18 auf 12 Monate
reduziert. Für das frei empfangbare Fernsehen wird die Sperrfrist von
24 auf 18 Monate gesenkt. Die Auswertung auf DVD bleibt mit einer
6-monatigen Sperrfrist unverändert.
3.) Bei einem begründeten Ersuchen des Herstellers können diese
Sperrfristen noch weiter verkürzt werden. Diese Verkürzungen - 5
statt 6 Monate bei "Pay-per-view"-Angeboten, 9 statt 12 Monate bei
Bezahlfernsehen und 12 statt 18 Monate bei frei empfangbarem
Fernsehen - müssen vom ÖFI-Aufsichtsrat genehmigt werden.
4.) Nach der Schaffung der neuen Wirtschaftsförderung für
Filmproduktionen soll sich in der Besetzung des ÖFI -Aufsichtsrates
neben dem wirtschaftlichen Aspekt der künstlerische Aspekt der Filme
verstärkt widerspiegeln. Um die künstlerische Qualitätssicherung in
Zukunft noch besser zu gewährleisten, wird der Aufsichtsrat des ÖFI 
durch einen zusätzlichen Vertreter des Kulturministeriums beschickt
werden.    
"Durch diese Maßnahmen verbessern wir die Rahmenbedingungen der
Filmförderung im Interesse der Filmschaffenden. Ich freue mich über
die gute Kooperation mit dem Regierungspartner und speziell mit
ÖVP-Kultursprecherin Silvia Fuhrmann", so Schmied abschließend. 
Rückfragehinweis:
   Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur 
   Nikolaus Pelinka, MSc
   Tel.: (++43-1) 53 120-5030
http://www.ots.at/pressemappe/4920
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OTS0041    2010-02-03/09:35
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