OTS0219 / 02.02.2010 / 15:24 / Channel: Wirtschaft / Aussender: Bundespressedienst
Stichworte: EU / Förderungen / Medien / Ostermayer / RTR / Rundfunk / Wirtschaft


Ostermayer: Erfolgreiche Einigung mit EU-Kommission: Grünes Licht für österreichische Medienförderung privater Rundfunkveranstalter

Utl.: RTR entscheidet über Mittelvergabe nach Stellungnahme des Fachbeirates "Medienförderung" =


   Wien (OTS) - Nach der erfolgreichen Verhandlung und dem Abschluss
des ORF-Wettbewerbsverfahrens konnte jetzt auch die Notifikation der
Medienförderung für private Rundfunkveranstalter in der Höhe von 6
Mio. pro Jahr erfolgreich abgeschlossen werden. 
"Eine kluge und ausgewogene Vorbereitung hat diese Einigung mit der
EU Kommission ermöglicht", so Ostermayer. "Wir konnten nach dem
ORF-Wettbewerbsverfahren eine zweite wichtige Verhandlung erfolgreich
abschließen, auch diesmal mit Kommissarin Kroes."
Ingesamt stehen jetzt 5 Mio. Euro für kommerzielle sowie 1 Mio. Euro
für nichtkommerzielle Rundfunkbetreiber zur Verfügung. Österreich hat
angekündigt, die Förderung im Jahr 2012 einer Evaluierung zu
unterziehen, dies wurde so auch mit der Kommission vereinbart. 
"Zusammen mit 5 Mio. Euro aus dem Budget 2009 stehen 2010 insgesamt
10 Mio. Euro für kommerzielle Betreiber zur Verfügung. Wir haben uns
mit dem Koalitionspartner darauf geeinigt, diese Höhe auch im Jahr
2011 zu ermöglichen und schrittweise auf 15 Mio. Euro zu erhöhen." 
Auch die Förderung für nichtkommerzielle Betreiber soll entsprechend
erhöht werden. 
Über die Vergabe der Mittel entscheidet nach einer Stellungnahme des
fünfköpfigen Fachbeirates "Medienförderung" unter dem Vorsitz von
Prof. Michael Holoubek der Fachbereich Rundfunk in der RTR GmbH.
KURZFASSUNG DER MEDIENFÖRDERUNGSRICHTLINIEN 
I. Förderrichtlinie Privatrundfunkfonds - PRRF 
Förderziele: 
- Förderung der Vielfalt und Qualität des privaten Angebots
- Förderung des lokalen und regionalen Programmangebots
- Beitrag zur Förderung der österreichischen Kultur
- Förderung des österreichischen und europäischen Bewusstseins
- Förderung der Information und Bildung der Bevölkerung
Aufteilung der Mittel: 
5 Mio. Euro für kommerzielle Rundfunkveranstalter:
- 60 % für private Fernsehveranstalter
- 40 % für private Hörfunkveranstalter 
Davon jeweils:
- 80 % Inhalte- und Projektförderung (Sendungen, Sendereihen oder
Sendungsteile) 
- 10 % Ausbildungsförderung
- 10 % Reichweitenerhebungsförderung
1. Inhalte- und Projektförderung 
Folgende Formate können bei Erfüllung der von Kriterien gefördert
werden:
- Nachrichten
- Reportagesendungen
- Dokumentationen
- Diskussionssendungen
- Magazinsendungen (wenn zusätzliche Kriterien erfüllt werden z.B.
klare österreichische, regionale oder lokale Prägung)
a) Förderhöhe der förderfähigen Gesamtkosten für Hörfunk
- bei einer technischen Reichweite von weniger als 100.000 Hörern
maximal 50%
- bei einer technischen Reichweite von weniger als 300.000 Hörern
maximal 40%
-bei einer technischen Reichweite von mehr als 300.000 Hörern maximal
30%
Ist ein Förderungswerber in einem Medienverbund wird die Reichweite
der zum Medienverbund gehörigen Unternehmen addiert. 
Insbesondere werden auch Sendungsuntertitelung, Audiodeskription und
Verdolmetschung in Gebärdensprache gefördert.
b) Förderhöhe für Fernsehen
Bundesweite Fernsehveranstalter bis zu 30% der förderfähigen
Gesamtkosten 
lokale/regionale Fernsehveranstalter bis zu 50% der förderfähigen
Gesamtkosten 
Dieser Prozentsatz erhöht sich um 5%, wenn der Fernsehveranstalter
nachweist, dass bei der Produktion Kosten für die Untertitelung,
Audiodeskription oder Verdolmetschung in Gebärdensprache angefallen
sind.
Inhalteförderung, die Fernsehveranstaltern für ein österreichisches
Fensterprogramm gewährt wird, wird abhängig von der Dauer des
Fensters gekürzt.
II. Förderichtlinie  -  Nichtkommerzieller Rundfunkfonds - NKRF 
Aufteilung der Mittel: 
1 Million Euro für die Unterstützung des nichtkommerziellen Rundfunks
- 80 % Inhalte- und Projektförderung
- 10 % Aus- und Weiterbildung
- 10 %  Reichweitenerhebungsförderung
Ausmaß der Inhalte- und Projektförderung 
Die jährliche Förderung von Inhalte- und Projekten bezogen auf die
Gesamtkosten
- beträgt für nichtkommerzielle Hörfunkveranstalter max.10% 
- beträgt der Maximalbetrag für Fernsehveranstalter max. 20% 
Rückfragehinweis:
~
   Marcin Kotlowski
   Pressesprecher
   des Staatssekretärs im Bundeskanzleramt
   Dr. Josef Ostermayer
   
   Tel.: (01)53 115 - 2161; 0664/3802566
   E-mail: marcin.kotlowski@bka.gv.at
~
http://www.ots.at/pressemappe/56
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