• 02.02.2010, 15:23:48
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LH Dörfler: Robin Hood für Asylwerber

Selbsternannter "Asylanwalt" strapaziert die Justiz - "Selbstloses" Handeln offenbar finanziell motiviert

Klagenfurt (OTS) - In Reaktion auf den heutigen Medienbericht in
einer Kärntner Tageszeitung, stellt Landeshauptmann Gerhard Dörfler
fest, dass das Land Kärnten die aus dem angeführten UVS Bescheid
bestehende Forderung bereits zur Gänze beglichen hat und es sich bei
dem eingebrachten Exekutionsantrag offensichtlich nur um ein Mittel
der medialen Inszenierung des selbsternannten Flüchtlingsanwaltes Dr.
Paya handelt. Bereits einmal hat das Konkursgericht ausdrücklich
festgestellt, dass ein Konkursantrag des Anwaltes Paya für einen
Asylwerber gegen das Land Kärnten "offenbar missbräuchlich" gestellt
wurde. "Farhad Paya, der selbsternannte Robin Hood der Asylwerber,
schreckte in den letzten Monaten offenbar nicht davor zurück, die
österreichische Justiz missbräuchlich und übergebührend für seine
Zwecke zu strapazieren", mutmaßte der Landeshauptmann.

Dass die tatsächliche Motivation des "Asylgeschäftemacher Paya"
weniger humanitärer als viel mehr rein finanzieller Natur zu sein
scheint, belegt das Beispiel des folgenden Falles eindrucksvoll. So
hat sich kürzlich ein verzweifelter Asylwerber, der sich vom
genannten Rechtsanwalt vertreten ließ, hilfesuchend an das Land
Kärnten gewandt. Bei der Durchsicht der Akten scheinen sich nun
Gerüchte zu bestätigen, wonach für Dr. Paya bei der Vertretung von
Asylwerbern die eigenen finanziellen Interessen im Vordergrund
stehen. So hat Paya im Namen des betroffenen Asylwerbers mit der
Aussicht, für diesen eine Schubhaftentschädigung zu erstreiten,
mehrere Verfahren geführt. Nachdem schließlich der eher bescheidene
Betrag von 6.400,- Euro zuerkannt wurde, verlangte Paya für sein
"selbstloses Einschreiten" mehr als 12.000 Euro an Honorar. Nachdem
der Asylwerber, diese verständlicherweise nicht begleichen konnte,
schreckte Paya auch nicht davor zurück, seinen mittellosen Mandanten,
für dessen Rechte er sich angeblich einsetzen wollte, beim
zuständigen Gericht auf den Teilbetrag von mehr als 5.000 Euro
zuzüglich der durch diese Klage zusätzlich entstehenden Kosten zu
klagen.

"Nachdem dem Land Kärnten nun die Klage samt der gegenständlichen
Honorarrechnung vorliegt und man den "offenbar missbräuchlichen"
Konkursantrag bedenkt, stellt sich vermutlich nicht nur mir die Frage
mit welchen Methoden der angebliche Gutmensch Paya vorgeht", schließt
Dörfler.

Rückfragehinweis:
Kärntner Landesregierung
Büro Landeshauptmann Gerhard Dörfler
Pressesprecherin: Dr. Larissa Herzog-Sternath

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/2191

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