OTS0014 / 02.02.2010 / 08:31 / Channel: Chronik / Aussender: TÜV Österreich
Stichworte: Auto / Konsumenten / Sicherheit / Straße / Verkehr


Gaspedal klemmt - Richtiges Verhalten im Extremfall und wie sind die Automobilhersteller qualitativ gefordert =


   Wien (OTS) - Die jüngste Rückrufaktion des größten
Automobilherstellers der Welt lässt aufhorchen - wie verhält man sich
im Extremfall, wenn es während der Fahrt zur Klemmung des Gaspedals
kommt? Welche Aktion des Fahrers ist richtig und wie bringt er das
Fahrzeug sicher zum Stehen? Warum kann renommierten
Automobilherstellern so etwas passieren und wie ist die
Sicherstellung laufender Qualität in der Produktion geregelt? Zu
diesen Themen nehmen die Experten der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
Stellung.
   Wenn das Gaspedal klemmt, während sich ein Fahrzeug in Fahrt
befindet, so ist dessen Lenker schlagartig mit einer besonderen und
extrem kritischen Situation konfrontiert. Von seinem richtigen 
Handeln hängt es nunmehr ab, ob er in der Lage ist, das Fahrzeug
sicher und kontrolliert zum Stillstand zu bringen und damit einen
folgenschweren Unfall zu verhindern.
   Um in eine derart kritische Situation zu gelangen, muss es nicht
einmal so weit gehen, dass ein technischer Mangel vorliegt, wie der
aktuelle Fall aufhorchen lässt. Es würde schon genügen, wenn sich
eine nicht befestigte oder unpassende Fußmatte aus Textilmaterial
oder Gummi im Fußraum derart verschiebt, dass diese den
Gaspedalmechanismus verklemmt und dadurch die Rückstellfunktion des
Pedals blockiert ist.
   Um sich in dieser Situation richtig zu verhalten, empfiehlt die
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH folgende Verhaltensmaßnahmen:
~
 - Bei Fahrzeugen mit Gangschaltung: ausreichend stark Bremsen, um
   das Fahrzeug zu Verlangsamen, Auskuppeln, Fahrzeug außerhalb des
   Gefahrenbereiches kontrolliert zum Stillstand bringen,
   Motorabstellen.
 - Bei Fahrzeugen mit automatischem oder halbautomatischem Getriebe:
   ausreichend stark bremsen und das Fahrzeug zu Verlangsamen,
   Wählheben wenn möglich auf Neutral stellen, Fahrzeug außerhalb
   des Gefahrenbereiches kontrolliert zum Stillstand bringen, Motor 
   abstellen.
 - Nicht in Panik den Zündschlüssel aus dem Schloss ziehen - vor
   allem bei älteren Fahrzeugen, wo dies auch während der Fahrt
   möglich ist, kommt es sofort zu einem blockieren der
   Lenkradsperre und der Wagen kann nicht mehr gelenkt werden.
 - Im Zweifelsfall vor der Fahrt und mit noch abgestelltem Motor
   einmal das Gaspedal ganz durchdrücken. Es muss nach dem Loslassen
   widerstandslos in seine Ausgangsstellung zurückkehren.
 - Laufende Fahrzeugwartung gemäß Serviceplan von der Fachwerkstätte
   durchführen lassen,
 - Keine unpassenden oder leicht verrutschenden Fußmatten verwenden.
   Fußmatten nicht "doppelt", d.h. Gummimatte über Textilmatte
   liegend, verwenden, sondern immer nur eine Matte. 
~
   Grundsätzlich liegt es im Verantwortungsbereich des
Fahrzeugherstellers, die Qualität seines Produktes sicherzustellen.
Dazu ist er zur regelmäßigen Durchführung laufender
Qualitätssicherungsmaßnahmen verpflichtet, der sogenannten Conformity
of Production, CoP.
Übereinstimmung der Produktion (Conformity of Production, CoP)
   Hersteller von Fahrzeugen, Systemen, Bauteilen oder
selbstständigen technischen Einheiten sind gemäß RR 70/156/EWG,
Artikel 10 (Übereinstimmung der Produktion), verpflichtet, dass ihre
genehmigten Produkte weiterhin mit dem genehmigten Typ
übereinstimmen. 
   Insbesondere obliegt es dem Inhaber einer EG-Typgenehmigung, gemäß
Anhang X (Verfahren hinsichtlich der Übereinstimmung der Produktion)
der RR 70/156/EWG, sicherzustellen, dass Verfahren für eine wirksame
Kontrolle der Übereinstimmung der Produkte (Fahrzeuge, Systeme,
Bauteile oder selbstständige technische Einheiten) mit dem
genehmigten Typ zur Verfügung stehen und angewendet werden;
   Der Hersteller muss sicherzustellen, dass für jeden Produkttyp die
in der vorliegenden Richtlinie vorgeschriebenen Kontrollen
durchgeführt werden. Alle Stichproben oder Prüfteile, die bei einer
bestimmten Prüfung den Anschein einer Nichtübereinstimmung geliefert
haben, geben Veranlassung für weitere Musterentnahmen und
Überprüfungen. Dabei sind alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen,
um die Übereinstimmung der Fertigung mit dem genehmigten Fahrzeug
oder der Komponente wiederherzustellen.
   Die CoP - Forderungen gelten gleichermaßen für die
Fahrzeughersteller wie für die Lieferanten der Komponenten. 
   Die Praxis zeigt, dass vor allem Lieferanten von
genehmigungspflichtigen Bauteilen, Systemen oder selbstständigen
technischen Einheiten die Forderung der RR 70/156/EWG zu CoP,
aufgrund der zum Teil hohen Kosten, nicht erfüllen. 
   Hersteller von Fahrzeugen, Systemen, Bauteilen oder
selbstständigen technischen Einheiten, die ihr Genehmigungsverfahren
über TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH abwickeln, werden auch konsequent
hinsichtlich der CoP - Verpflichtung betreut, so dass Rückrufaktionen
im Ausmaß der aktuellen und gefährlichen Situation, die einige große
Automobilhersteller starten mussten, vermieden werden. 
Rückfragehinweis:
~
   Dipl.-Ing. Walter Bussek
   TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
   Tel.: +43 (0) 1 610 91-6451
   Fax: +43 (0) 1 610 91-6555
   E-Mail: bu@tuv.at
    
   Dipl.-HTL-Ing. Christian Kubik
   TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
   Tel.: +43 (0) 1 610 91-6438
   Fax: +43 (0) 1 610 91-6555
   E-Mail: kuc@tuv.at
   
   Mag. (FH) Rahman PADSHAH
   TÜV AUSTRIA
   Tel.: +43 (0)1 514 07-6031
   Fax: +43 (0)1 514 07-6005
   E-Mail: pad@tuv.at
   
   www.tuv.at
~
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