Wien (OTS) - Bezugnehmend auf die Äußerung des SPÖ-Politikers und
Klubobmannes Herrn Herwig Seiser ist aus Sicht der KLH Nachstehendes
festzuhalten:
1. Die Ausführungen der KLH in der Aussendung vom 28.01.2010
bleiben vollinhaltlich aufrecht. Dies gilt insbesondere auch für die
aufgezeigte Möglichkeit eines "Ausstieges" zwischen dem "Signing" und
"Closing". Die Stellungnahme der KLH vom 28.01.2010 ist objektiv
gehalten und gibt jedenfalls keine politisch motivierte Sichtweise
der Dinge wieder. Es werden lediglich der tatsächliche Ablauf und die
damit einhergehenden Möglichkeiten und Konsequenzen dargestellt.
2. Eigentümlich ist, dass sich der Vorstand der KLH vor einem
Abgeordneten des Kärntner Landtages dafür rechtfertigen soll, dass
ein für die KLH - und letztlich wohl auch für das Land Kärnten -
vorteilhaftes Geschäft abgeschlossen worden ist. Gerade die
pflichtgemäße Wahrnehmung der Verantwortung als Organ für einen
Rechtsträger bedingt, dass im Rahmen des Möglichen Verträge
abgeschlossen werden, die einerseits wirtschaftlichen Sinn ergeben
und andererseits mögliche Haftungen für diesen Rechtsträger
weitestgehend einschränken. Das gesetzlich vorgesehene Aufsichts- und
Kontrollorgan für die Geschäftsführung der KLH ist einzig der
Aufsichtsrat der KLH und die Landesaufsicht. Dies sollte auch der
Klubobmann der SPÖ zur Kenntnis nehmen.
3. Die unverständliche Vorgehensweise einiger Politiker in
Kärnten, Mutmaßungen und unbewiesene Äußerungen von sich zu geben,
dafür aber bis heute keine konkreten Beweise und Nachweise
vorzulegen, ist erschreckend und kriminalisiert letztlich Personen,
die unter Wahrnehmung ihrer Organverantwortung verpflichtet sind, für
den Rechtsträger KLH - und letztlich wohl auch für das Land Kärnten -
bestmögliche Ergebnisse zu erzielen. Faktum ist, dass der Vorstand
der KLH - ohne dazu rechtlich überhaupt verpflichtet gewesen zu sein
- seine Sichtweise bereits dem Untersuchungsausschuss im Kärntner
Landtag im Jahre 2007 umfassend offengelegt hat. Dezidiert
festzuhalten ist, dass der Vorstand der KLH erst ab 16.05.2007 über
das Kaufinteresse der BayernLB informiert gewesen ist. Bis zu diesem
Zeitpunkt hat es keine wie immer gearteten Kontakte zwischen den
Vorständen der BayernLB und der KLH gegeben.
4. Wahr ist weiters, dass die KLH direkt an die BayernLB verkauft
hat und schon alleine aus diesem Grund nicht mit der Berlin-Gruppe
und/oder ihren Investoren gleichgestellt werden kann. Das ist eine
rechtliche Tatsache, die auch vom SPÖ-Klubobmann zu akzeptieren sein
wird. Der Vorstand der KLH hat jedenfalls kein Verständnis dafür, in
politische Agitationen hineingezogen zu werden und daher seine
Rechtsvertretung mit der Prüfung rechtlicher Schritte beauftragt. Wir
werden die Medien diesbezüglich gesondert informieren.
Rückfragehinweis:
Kärntner Landes- und Hypothekenbank - Holding
(Kärntner Landesholding)
Domgasse 5/5 | A-9020 Klagenfurt am Wörthersee
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OTS0196 2010-02-01/17:10
011710 Feb 10
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