• 01.02.2010, 10:16:12
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AK lehnt Swift-Datenabkommen ab

Sollte es zu einer neuen Vereinbarung kommen, sind mehr Daten- und Konsumentenschutzgarantien nötig

Wien (OTS) - Das Swift-Abkommen tritt heute, 1. Februar,
provisorisch in Kraft. Demnach dürfte die USA für die
Terrorbekämpfung Banküberweisungsdaten von EU Bürgern auswerten. Die
Arbeiterkammer (AK) verlangt, dass das Abkommen nicht angewendet
wird, bis das EU Parlament abstimmt. Die AK begrüßt die ablehnende
Haltung des EU Parlaments und verlangt für die Abstimmung im Februar:
Das Swift-Abkommen muss jedenfalls verhindert werden!

"Im jetzigen Übergangsabkommen sind die Datenschutzgarantien zu
schwach", sagt AK Konsumentenschützerin Daniela Zimmer. "Auch die Art
der Datennutzung ist viel zu unscharf formuliert, also welche Daten
zu welchem konkreten Zweck von wem an wen übermittelt und wie lange
gespeichert werden dürfen." Die USA verfügt derzeit über kein den
europäischen Standards entsprechendes Datenschutzniveau. "Wir
begrüßen die kritische Haltung des EU Parlaments zum Abkommen", sagt
Zimmer.

Sollte es wider Erwarten zu einer neu auszuverhandelnden
Vereinbarung kommen, pocht die AK auf geeignete Rechtschutzgarantien.
"Das Vorhaben dient zwar Staatssicherheitsinteressen, berührt aber
auch stark Konsumentenanliegen", sagt Zimmer. "Daher muss jedenfalls
der Schutz der Konsumentendaten sichergestellt werden."

Konkret fordert die AK:
+ Weitergabe nur von Daten mit Bezug zur USA (keine innereuropäischen
Banktransaktionen);
+ Datentransfer nur nach richterlicher Prüfung im Wohnsitzland des
Konsumenten;
+ kein direkter US-Zugriff auf Daten des belgischen
Bankendienstleisters Swift;
+ Garantie, dass US-Behörden dem europäischen Datenschutzrecht
gleichwertige Standards (etwa hinsichtlich der Datenlöschung)
anwenden;
+ Datenweitergabe nur im begründeten Einzelfall;
+ keine Weitergabe der Kundendaten an Drittstaaten;
+ automatische Benachrichtigung der Betroffenen über die Abfrage
ihrer Daten (spätestens mit Beendigung der Ermittlungen);
+ leicht zugängliche Streitschlichtung für Schadenersatzansprüche im
Falle von Rechtswidrigkeiten;
+ Kontrolle, etwa durch laufende Berichtspflicht gegenüber
Datenschutzbehörde.

Rückfragehinweis:
AK Wien Kommunikation
Doris Strecker
Tel.: (+43-1) 501 65-2677, mobil: (+43) 664 845 41 52
mailto:[email protected]
http://wien.arbeiterkammer.at

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/26

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