- 29.01.2010, 14:59:02
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Huainigg: Die Geburt eines behinderten Kindes kann kein Schaden sein
ÖVP-Behindertensprecher fordert gesetzliche Lösung mit Weitblick
Wien (OTS/ÖVP-PK) - "Was für eine Gesellschaft wollen wir?", diese
Frage stellte ÖVP-Abg. Dr. Franz-Joseph Huainigg heute, Freitag, am
ersten Tag seiner Rückkehr ins Parlament. Konkret thematisierte er
die umstrittenen OGH-Urteile der vergangenen Jahre, die mit ihrer
unterschiedlichen Wertung von behindertem und nicht-behindertem Leben
für Aufregung gesorgt haben. In einem Fall wurde den Eltern eines
ungewollten Kindes, das mit Behinderung zur Welt kam, sogar
Schadenersatz auf dessen gesamte Existenz zugesprochen. ****
"Dies hat bedeutende Folgen für die Pränataldiagnostik: Viele Ärzte
raten schon bei geringem Verdacht auf Behinderung zu einer
Abtreibung, Eltern stehen dadurch immer mehr unter Druck. Eltern, die
die Geburt des behinderten Kindes nicht als Schadensfall sehen,
werden finanziell benachteiligt", erläutert Huainigg die Folgen der
derzeitigen Gesetzeslage und fordert eine rasche legistische Lösung:
"Im aktuellen Regierungsprogramm wurde festgeschrieben, dass die
Geburt eines behinderten Kindes keinen Schadensfall darstellen kann.
An der juristischen Umsetzung dieses Bekenntnisses sollten wir nun
zügig arbeiten." Huainigg begrüßt in diesem Zusammenhang die
Ankündigung von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner, im März eine
Veranstaltung mit Experten zu eben diesem Thema abzuhalten.
Konkret fordert der ÖVP-Sprecher für Menschen mit Behinderungen eine
Änderung im Schadenersatzrecht sowie ergänzende
Unterstützungsmaßnahmen für Betroffene. "Oft wird argumentiert, dass
eine Änderung im Schadenersatzrecht zum Nachteil von Eltern
behinderter Kinder wird, da sie im Moment immerhin hohe Geldsummen
zugesprochen bekommen. Dieser Meinung steht gegenüber, dass die
derzeitige Rechtslage jene Eltern dazu zwingt, die Geburt ihres
behinderten Kindes als "Schadensfall" einzuklagen. Zudem haben
Eltern, bei deren Kindern später eine Behinderung auftritt, keinerlei
Anspruch auf Entschädigungsleistungen, was zu einer
Ungleichbehandlung führt", sagt Huainigg und ergänzt: "Eine Änderung
im österreichischen Schadenersatzrecht ist behutsam vorzunehmen, da
Schadenersatzansprüche die ärztliche Sorgfaltspflicht bewahren."
Eine Lösung kann jedoch nicht nur in einer Änderung des
Schadenersatzrechtes liegen. "Die Förderungen und Unterstützungen von
behinderten Kindern müssen gleichzeitig erweitert werden. Er gibt
schon jetzt Förderungen von öffentlicher Seite für behinderte Kinder,
wie etwas das Pflegegeld ab der Geburt, erhöhte Familienbeihilfe oder
Frühförderung. Diese Unterstützungsmaßnahmen sollen ausgebaut
werden", sagt Huainigg, hält jedoch fest: "Das Ausmaß der derzeitigen
Förderungen rechtfertigt aber schon jetzt keinesfalls die Abtreibung
eines behinderten Kindes."
Im Dezember 2009 hat Huainigg einen Expertendialog zum Thema
initiiert, an dem OGH-Präsidentin Dr. Irmgard Griss und Vertreter
aller betroffenen Berufsgruppen - Juristen, Mediziner,
Interessenvertreter behinderter Menschen ect. - teilnahmen. Die
Ergebnisse sind im Internet nachzulesen:
http://www.franzhuainigg.at/text.pl?wrongfulbirth
(Schluss)
Rückfragehinweis:
Pressestelle des ÖVP-Parlamentsklubs
Tel.: 01/40110/4436
http://www.oevpklub.at
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/169
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