OTS0210 / 28.01.2010 / 13:06 / Channel: Wirtschaft / Aussender: Kärntner Landesholding
Stichworte: Banken / Finanzen / Kärnten / Politik / Unternehmen


Stellungnahme der Kärntner Landesholding (KLH) zum Kaufvertrag mit der Bayerischen Landesbank (BayernLB)


   Klagenfurt (OTS) - Bezugnehmend auf diverse mediale Äußerungen der
Politik betreffend den Kauf- und Abtretungsvertrag zwischen KLH und
BayernLB ist aus Sicht der KLH Nachstehendes festzuhalten:

   1. Dem Vorstand der KLH wurde am 16. Mai 2007 erstmalig ein
bereits vorformulierter Kaufvertrag vom damaligen
Vorstandsvorsitzenden der BayernLB, Herrn Werner Schmidt,
ausgehändigt. Die KLH hat diesen Vertrag nach Prüfung und Befassung
der zuständigen Gremien abgeschlossen, da er sowohl für die KLH (als
auch für das Land Kärnten als Ausfallsbürgen der HYPO Alpe-Adria-Bank
International AG) akzeptabel gewesen ist. 

   2. Die BayernLB, die zweitgrößte Landesbank der Bundesrepublik
Deutschland (Bilanzsumme 2008: 421,7 Mrd.; Mitarbeiter 2008: 20.285),
hatte im Vorfeld die Möglichkeit einer umfassenden
Due-Diligence-Prüfung. Auch sind zwischen dem Zeitpunkt der
Vertragsunterfertigung, dem "Signing" (22. Mai 2007), und dem
tatsächlichen Vertragsabschluss, dem "Closing" (9. Oktober 2007),
fast 5 Monate gelegen. Bis zum Zeitpunkt des "Closings" hätte es für
die BayernLB eine realistische Möglichkeit zum Ausstieg gegeben. 

   3. Auf Seiten der KLH wurde der Verkauf vom Vorstand ordnungsgemäß
und korrekt direkt mit der BayernLB abgewickelt. Demnach hat die KLH
nicht an die Berlin-Gruppe verkauft. Auch Vollmachten wurden von den
gesetzlich vorgesehenen Vertretern der KLH im Vorfeld nicht erteilt.
Allfällige Folgen des Verhaltens Dritter sind daher für die KLH
rechtlich ohne Auswirkung und Bedeutung. Sollten tatsächlich
strafrechtlich relevante Vorgänge stattgefunden haben, sind diese
nicht in der Sphäre der KLH gelegen. Rechtliche Auswirkungen für die
KLH sind daher jedenfalls nicht zu erwarten.

   4. Das Geschäft und der damit einhergehende Kauf- und
Abtretungsvertrag sind jedenfalls im Interesse der KLH - und
letztlich wohl auch des Landes Kärnten - gelegen. Die pflichtgemäße
Wahrnehmung der Verantwortung als Organ für einen Rechtsträger
bedingt, dass im Rahmen des Möglichen Verträge abgeschlossen werden,
die einerseits wirtschaftlichen Sinn ergeben und andererseits
mögliche Haftungen für diesen Rechtsträger weitestgehend
einschränken.

Rückfragehinweis:
   KÄRNTNER LANDES- UND HYPOTHEKENBANK - HOLDING 
   (KÄRNTNER LANDESHOLDING)
   Domgasse 5/5 | A-9020 Klagenfurt am Wörthersee 
   Tel: +43 463 515244 | Fax: +43 463 515244-5125
   sekretariat@klhd.at | www.klhd.at

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