OTS0210 / 28.01.2010 / 13:06
/ Channel: Wirtschaft
/ Aussender: Kärntner Landesholding
Stichworte:
Banken / Finanzen / Kärnten / Politik / Unternehmen
Stellungnahme der Kärntner Landesholding (KLH) zum Kaufvertrag mit der Bayerischen Landesbank (BayernLB)
Klagenfurt (OTS) - Bezugnehmend auf diverse mediale Äußerungen der Politik betreffend den Kauf- und Abtretungsvertrag zwischen KLH und BayernLB ist aus Sicht der KLH Nachstehendes festzuhalten: 1. Dem Vorstand der KLH wurde am 16. Mai 2007 erstmalig ein bereits vorformulierter Kaufvertrag vom damaligen Vorstandsvorsitzenden der BayernLB, Herrn Werner Schmidt, ausgehändigt. Die KLH hat diesen Vertrag nach Prüfung und Befassung der zuständigen Gremien abgeschlossen, da er sowohl für die KLH (als auch für das Land Kärnten als Ausfallsbürgen der HYPO Alpe-Adria-Bank International AG) akzeptabel gewesen ist. 2. Die BayernLB, die zweitgrößte Landesbank der Bundesrepublik Deutschland (Bilanzsumme 2008: 421,7 Mrd.; Mitarbeiter 2008: 20.285), hatte im Vorfeld die Möglichkeit einer umfassenden Due-Diligence-Prüfung. Auch sind zwischen dem Zeitpunkt der Vertragsunterfertigung, dem "Signing" (22. Mai 2007), und dem tatsächlichen Vertragsabschluss, dem "Closing" (9. Oktober 2007), fast 5 Monate gelegen. Bis zum Zeitpunkt des "Closings" hätte es für die BayernLB eine realistische Möglichkeit zum Ausstieg gegeben. 3. Auf Seiten der KLH wurde der Verkauf vom Vorstand ordnungsgemäß und korrekt direkt mit der BayernLB abgewickelt. Demnach hat die KLH nicht an die Berlin-Gruppe verkauft. Auch Vollmachten wurden von den gesetzlich vorgesehenen Vertretern der KLH im Vorfeld nicht erteilt. Allfällige Folgen des Verhaltens Dritter sind daher für die KLH rechtlich ohne Auswirkung und Bedeutung. Sollten tatsächlich strafrechtlich relevante Vorgänge stattgefunden haben, sind diese nicht in der Sphäre der KLH gelegen. Rechtliche Auswirkungen für die KLH sind daher jedenfalls nicht zu erwarten. 4. Das Geschäft und der damit einhergehende Kauf- und Abtretungsvertrag sind jedenfalls im Interesse der KLH - und letztlich wohl auch des Landes Kärnten - gelegen. Die pflichtgemäße Wahrnehmung der Verantwortung als Organ für einen Rechtsträger bedingt, dass im Rahmen des Möglichen Verträge abgeschlossen werden, die einerseits wirtschaftlichen Sinn ergeben und andererseits mögliche Haftungen für diesen Rechtsträger weitestgehend einschränken. Rückfragehinweis: KÄRNTNER LANDES- UND HYPOTHEKENBANK - HOLDING (KÄRNTNER LANDESHOLDING) Domgasse 5/5 | A-9020 Klagenfurt am Wörthersee Tel: +43 463 515244 | Fax: +43 463 515244-5125 sekretariat@klhd.at | www.klhd.at http://www.ots.at/pressemappe/4872 *** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT *** OTS0210 2010-01-28/13:06 281306 Jän 10
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