- 28.01.2010, 11:03:14
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ÖAMTC: Chaos durch hängengebliebene Lkw kann verhindert werden
Clubjurist fordert Kettenanlege-Pflicht an exponierten Stellen und mehr Anlegeplätze
Wien (OTS) - Hängen gebliebene Lkw legten heute Morgen in gleich
in fünf Bundesländern (Niederösterreich, Oberösterreich und Salzburg,
Tirol und Vorarlberg) teilweise den Verkehr lahm, weil sie keine
Ketten montiert hatten. "Für Lkw über 3,5 t besteht eine spezielle
Winterausrüstungspflicht. Im Zeitraum zwischen 1. November und 15.
April müssen auf mindestens einer Antriebsachse Winterreifen montiert
sein, und zwar unabhängig von der Witterungslage. Zusätzlich müssen
im gleichen Zeitraum Schneeketten mitgeführt werden. Allerdings legen
viele die Ketten nicht oder erst viel zu spät an", kritisiert
ÖAMTC-Jurist Alexander Letitzki. Das liegt einerseits daran, dass es
zu wenige Kettenanlege-Plätze gibt, andererseits sind laut Aussagen
der ÖAMTC-Pannenfahrer auch zahlreiche Lkw-Fahrer einfach mit der
Montage der Ketten überfordert.
Rechtliche Folgen haben die Fahrer auf Grund des bloßen
Hängenbleibens allein nicht zu befürchten. "Solange sie der
Winterausrüstungspflicht entsprechend unterwegs sind und keine
Kettenanlege-Pflicht besteht, können sie nicht gestraft werden",
stellt der ÖAMTC-Jurist klar. Zur Kassa können allerdings Lkw-Fahrer
gebeten werden, die trotz verordneter Schneeketten-Pflicht keine
Ketten montiert hatten. Der Strafrahmen liegt bei 726 Euro, falls die
Übertretung unter besonders gefährlichen Verhältnissen geschieht, bis
zu 2.180 Euro.
Um ein derartiges Chaos zu verhindern, sind alle gefordert - die
Lkw-Fahrer selbst, die Räumdienste und die Behörden. "Das Mitführen
der Ketten allein ist zu wenig, man muss sie auch anlegen", lautet
der Appell des ÖAMTC-Experten. So kann man zum Beispiel vor
kritischen Abschnitten Kontrollen durchführen und nur Schwerfahrzeuge
mit Ketten weiterfahren lassen. Notfalls könnte eine Straße nur für
Lkw gesperrt werden. Die gesetzlichen Voraussetzungen sind ja da -
nur müssen sie auch umgesetzt werden. Auch dafür sind allerdings
ausreichend Anlegeplätze notwendig", sagt der ÖAMTC-Jurist
abschließend.
Rückfragehinweis:
ÖAMTC-Öffentlichkeitsarbeit, Dagmar Halwachs, Tel.: +43 (0) 1 711 99-1218, mailto:[email protected], http://www.oeamtc.at
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/250
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