Wien (OTS) - Der mutmaßliche Brandanschlag auf ein Klagenfurter
Asylheim wird ein strafgerichtliches Nachspiel haben. Die
Staatsanwaltschaft Klagenfurt klagt den obersten Flüchtlingsbeamten
des Landes Kärnten, Gernot Steiner, sowie den Betreiber des Heimes,
Dieter R. wegen "Gefährdung der körperlichen Sicherheit" (§ 89
Strafgesetzbuch) an. Die beiden hätten "fahrlässig eine Gefahr für
Leib und Leben einer größeren Zahl von Menschen herbeigeführt" und
dadurch den Tod eines Flüchtlings verursacht. Das berichtet der
Falter vorab auf seiner Homepage www.falter.at.
Staatsanwalt Christof Pollak wirft Regierungsrat Gernot Steiner
laut Strafantrag vor, "als Leiter des Flüchtlingsreferates des Landes
Kärnten jedwede Überprüfung und Überwachung der Einhaltung
vertraglicher, sowie gesetzlicher, gewerberechtlicher, bau- und
feuerpolizeilicher Vorschriften" unterlassen zu haben, obwohl er dazu
gesetzlich verpflichtet gewesen wäre. Steiner ist jener Kärntner
Spitzenbeamte, der Flüchtlinge auf die Saualm schicken ließ.
Auch der Betreiber des Heimes, der Klagenfurter Bauunternehmer
Dieter R., wird angeklagt, weil er es "unterließ, das Gebäude mit
geeigneten brandschutztechnischen Vorkehrungen" auszustatten. Die
Staatsanwaltschaft rügt, dass es im Flüchtlingsheim keinerlei
Fluchtwege gegeben habe. Für beide Angeklagten gilt die
Unschuldsvermutung.
Der Brand im Asylheim in der Flatschacherstraße kostete den
afrikanischen Asylwerber Alex Oppong das Leben, mindestens zehn
andere Flüchtlinge, so der Strafantrag, wurden schwer verletzt. Sie
erlitten Knochenbrüche und Vergiftungen. Die Polizei behauptete
zunächst, dass das Feuer durch eine weggeworfene Zigarette ausbrach.
Der gerichtlich bestellte Brandsachverständige Thomas
Schuster-Szentmiklosi geht in seinem Gutachten jedoch davon aus, dass
der Brand während der Fußball EM mutwillig gelegt wurde. Der
Gutachter fand "Schüttspuren" von "Brandbeschleunigern" im
Stiegenhaus. Ein Umstand, den die Polizei der Öffentlichkeit nicht
mehr mitteilte. Der Anwalt der Opfer, Farhad Paya, erhob schwere
Vorwürfe gegen die schlampig und vielleicht auch voreingenommen
ermittelnden Kärntner Kriminalbeamten.
Nun wird Paya bestätigt: Wie der Falter berichtet, ergab eine
interne Untersuchung des Innenministeriums, dass die Ermittlungen in
dem Fall äußerst schlampig durchgeführt wurden. Die Beamten
erstellten keine Zeit-Weg-Diagramme von Verdächtigten und sie
unterließen es, DNA-Spuren sicherzustellen. Ein entsprechender
Bericht wurde kürzlich an die Staatsanwaltschaft übersandt.
Rückfragehinweis:
Dr. Florian Klenk
Stv. Chefredakteur Falter
Marc Aurelstraße 9, 1011 Wien
Tel: 0676 406 1106
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