• 26.01.2010, 10:15:10
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Wiener Kaffeehäuser: Mehr Rechtssicherheit beim Tabakgesetz

Frist für räumliche Trennung läuft Ende Juni aus - Fachgruppe Wiener Kaffeehäuser gegen Unsicherheit bei Dauerlösung

Wien (OTS) - Ende Juni dieses Jahres Endet die Übergangsfrist für
die räumliche Trennung von Rauchern und Nichtrauchern in den
Kaffeehäusern, wie es das Tabakgesetz vorsieht. Nach diesem darf in
Ein-Raum-Lokalen mit einer Größe von 50 bis 80 m2 nur dann geraucht
werden, wenn eine räumliche Trennung nicht möglich ist. Den Nachweis,
ob eine räumliche Trennung möglich ist oder nicht, hat der
Lokalbetreiber zu erbringen. Ab einer Größe von mehr als 80 m2 ist es
verpflichtend, Ein-Raum-Lokale baulich zu teilen. Das führe zu
Umbaukosten, die ein Kaffeehausbetreiber erst in fünf bis sieben
Jahren hereinbringe, so Günter Ferstl, Obmann der Fachgruppe Wien der
Kaffeehäuser. Hinzu komme, so Ferstl weiter, dass heute noch niemand
sagen könne, ob die EU in späterer Zeit nicht doch noch ein
generelles Rauchverbot einführe und eine durchgeführte Lokaltrennung
überflüssig mache.

"Ich wiederhole meine Forderungen nach einer Verlängerung der
Übergangsfrist sowie nach mehr Rechtssicherheit hinsichtlich
Gültigkeitsdauer der österreichischen Lösung für die nächsten fünf
bis zehn Jahre", so Günter Ferstl.

Die Fachgruppe Wiener Kaffeehäuser ist nach wie vor der
Überzeugung, nicht auf Gesetzesvorschriften, sondern auf
Freiwilligkeit der Unternehmer zu setzen: "Denn die
Kaffeehausbetreiber wissen am besten, ob ihre Gäste Tabakgenießer
sein wollen oder nicht", so Ferstl.

Fortsetzung möglich.

Rückfragehinweis:
Komm.-Rat Günter Ferstl
Obmann der Fachgruppe Wien der Kaffeehäuser, Wirtschaftskammer Wien
Mobil: 0664/34 07 157

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/2501

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