OTS0090   15. Jan. 2010, 11:04

Vorratsdatenspeicherung: Rechtsanwaltskammertag hat massive Bedenken

Benn-Ibler: "Auch wenn unsere Forderung nach der kürzest möglichen Speicherdauer umgesetzt wurde, bleiben unsere grundsätzlichen Bedenken aufrecht."


In seiner von RA Dr. Elisabeth Rech, Vizepräsidentin
der Rechtsanwaltskammer Wien, vorbereiteten Stellungnahme zur Novelle
des Telekommunikationsgesetzes bestärkt der Österreichische
Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) seine schon bisher klar ablehnende
Haltung gegenüber einer verdachtsunabhängigen, flächendeckenden
Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten aller Bürger. Bereits im
Mai 2007 hat die Rechtsanwaltschaft im Rahmen einer ersten
Stellungnahme vor einem Bruch mit der Tradition des österreichischen
Rechtsstaates gewarnt, da ohne vorliegende Verdachtsmomente in die
grundrechtlich geschützte Position des Einzelnen zu
Strafverfolgungszwecken eingegriffen werden soll. Auch nach dem
derzeit vorliegenden Entwurf sollen die im Zuge eines
Kommunikationsdienstes erzeugten oder verarbeiteten Verkehrs- und
Standortdaten aller Österreicherinnen und Österreicher ohne
Unterschied verdachtsunabhängig und flächendeckend auf Vorrat
gespeichert werden. Eine solche Maßnahme stellt zweifelsohne einen
massiven Eingriff in eine ganze Palette von Grundrechten dar: Jenes
auf Achtung der Privatsphäre, auf Datenschutz, das
Fernemeldegeheimnis, das Kommunikationsgeheimnis, das Recht auf freie
Meinungsäußerung sowie die Unschuldsvermutung.

ÖRAK-Präsident Dr. Gerhard Benn-Ibler bezweifelt den Sinn der
Umsetzung grundsätzlich: "Diesem immensen Grundrechtseingriff -
immerhin werden in Zukunft von jedem Bürger ohne Verdacht die
genannten Daten gespeichert - steht nach Erachten der
Rechtsanwaltschaft ein in keinem Verhältnis stehender Nutzen zum
Zweck der Strafverfolgung gegenüber". Berücksichtige man, dass die
gegenständliche Richtlinie zur Bekämpfung des Terrorismus und der
organisierten Kriminalität gedacht ist, sei es selbst für einen Laien
unschwer vorauszusehen, dass Personen aus einem solchen Umfeld Wege
finden werden, dieser Speicherung zu entgehen, so Benn-Ibler weiter.
Technische Möglichkeiten bieten sich hier in Fülle an und werden in
Zukunft mit Sicherheit auch weiter entwickelt werden. Jene Personen,
die der Erfassung nachvollziehbarer Daten entgehen wollen, werden
dies technisch umsetzen können. Die tragische Schlussfolgerung:
Erfasst werden somit die Daten jener Personen, die entweder keine
Kenntnis von der Vorratsdatenspeicherung haben oder kein Interesse,
derselben zu entgehen, also die Daten ganz normaler
"Durchschnittsbürger".

Alle Bürger unter Generalverdacht

Anstelle des rechtstaatlichen Prinzips, wonach die behördliche
Verfolgung von Einzelpersonen davon abhängig gemacht wird, ob es
konkrete Verdachtsmomente gegen diese gibt, herrscht jetzt der
Grundsatz, jeden präventiv zu überwachen um dadurch möglicherweise
etwas zu finden. "Der Staat stellt damit seine Bürger unter
Generalverdacht", so Benn-Ibler. Dies ist nicht nur Ausdruck des
staatlichen Misstrauens gegenüber der Bevölkerung, sondern zeigt
auch, dass die Verantwortlichen kein Rezept wissen, wie sie mit der
gegenständlichen Situation umgehen sollen. "Auf jeden Vorfall wird
mit einer weiteren Überwachungsmaßnahme bzw. Verschärfung bereits
bestehender Überwachungsmaßnahmen reagiert, das ist kein Rezept gegen
den Terror, das ist ein Zeugnis der Ohnmacht der Verantwortlichen.
Ich bin nicht bereit Bürgerrechte laufend gegen Scheinsicherheiten zu
tauschen", findet Benn-Ibler deutliche Worte.
Das von den Befürwortern der Vorratsdatenspeicherung stets angeführte
Argument, der Inhalt der erfassten Gespräche und E-Mails würde nicht
gespeichert werden, ändert nichts an der Situation. Denn auch bei
Verkehrs- und Standortdaten können soziale Netzwerke nachvollzogen,
sowie mehr oder weniger genaue Bewegungsprofile jedes Österreichers
erstellt werden. Selbstverständlich ist es dann auch ein leichtes,
Rückschlüsse auf den Inhalt der Kommunikation zu ziehen.

Eingriff in die anwaltliche Verschwiegenheit

Die rechtsanwaltliche Kommunikation ist bislang zu Recht in
besonderer Weise geschützt. Ein Rechtsanwalt darf derzeit nur dann
überwacht werden, wenn er selbst der Tat, derentwegen die konkrete
Überwachung erfolgen soll, "dringend verdächtig" ist. Die Tatsache,
dass durch den vorliegenden Entwurf auch die Anschlüsse von
Rechtsanwälten ohne das Vorliegen eines entsprechenden Verdachts
überwacht werden, bedeutet das (partielle) Ende des oben
angesprochenen besonderen Schutzes der rechtsanwaltlichen
Kommunikation. "Dies ist ein nicht tolerierbarer Eingriff des Staates
in das dem Bürger zustehende Verschwiegenheitsrecht seines
Rechtsanwaltes", stellt Benn-Ibler klar. Das Argument, wonach der
Inhalt der Kommunikation nicht erfasst wird, greift hier völlig ins
Leere. Bei einer telefonischen Kontaktaufnahme mit einer
Rechtsanwaltskanzlei kann naturgemäß auf den Inhalt, nämlich in der
Regel eine rechtsanwaltliche Konsultation, rückgeschlossen werden",
so Benn-Ibler. Gleiches gilt selbstverständlich auch für andere
Berufe wie Journalisten, aber auch für Service- und
Beratungsangebote, wie etwa ein Anruf bei der "Aidshilfe", der
"Aktion Leben" oder etwa bei "Rat auf Draht". Solche Telefonate
werden in aller Regel eine entsprechende Beratung oder Hilfestellung
zum Inhalt haben.

Besonders ärgerlich ist, dass diese Form der Umsetzung keineswegs
europarechtlich zwingend wäre. Artikel 5 Abs. 2 der Richtlinie ordnet
ausdrücklich an, dass keinerlei Daten auf Vorrat gespeichert werden
dürfen, "die Aufschluss über den Inhalt einer Kommunikation geben".
In vielen, wie etwa den genannten Fällen, wird aber aus den
Verkehrsdaten auf den Inhalt rückgeschlossen werden können. Die
Rechtsanwaltschaft fordert daher, zumindest eine entsprechende
Ausnahmeregelung in den Gesetzesentwurf aufzunehmen.

Positiv anzumerken ist, dass bei der Umsetzung die vom ÖRAK
geforderte Minimalspeicherdauer von 6 Monaten gewählt wurde. Hingegen
bleibt die Abfragebedingung, wonach es sich um eine "schwere
Straftat" handeln muss, völlig unbestimmt. Während der ursprüngliche
Entwurf des Ludwig Boltzmann Institutes für Menschenrechte
diesbezügliche Ausführungen noch in seinem Vorblatt enthält, fehlen
diese plötzlich im vorliegenden Entwurf. Da der Europäische
Gesetzgeber damit argumentiert, die Richtlinie zur Bekämpfung des
Terrorismus und organisierter Kriminalität zu benötigen, soll diese
Zieldefinition auch die Erklärung vorgeben, was unter einer "schweren
Straftat" zu verstehen ist. Nämliche jene mit einer Untergrenze von 5
Jahren Freiheitsstrafe sowie Delikte, die der Zielsetzung der
Richtlinie dienen, wie etwa "Terrorismusfinanzierung",
"terroristische Vereinigung" und "kriminelle Organisation".

"Aus den genannten Gründen lehnt der Österreichische
Rechtsanwaltskammertag die geplanten Maßnahmen mit Vehemenz ab", so
Benn-Ibler zusammenfassend. Die Stellungnahme des ÖRAK ist online
unter www.rechtsanwaelte.at (Menüpunkt Stellungnahmen) abrufbar.

In Österreich gibt es 5500 Rechtsanwälte, rund siebzehn Prozent
davon sind Frauen. Rechtsanwälte sind bestausgebildete und
unabhängige Rechtsvertreter und -berater, die nur ihren Klienten
verpflichtet und verantwortlich sind. Primäre Aufgabe ist der Schutz,
die Verteidigung und die Durchsetzung der Rechte Einzelner. Dritten
gegenüber sind Rechtsanwälte zu absoluter Verschwiegenheit
verpflichtet, womit auch eine völlige Unabhängigkeit vom Staat
gewährleistet wird. Vertreten werden die Rechtsanwälte durch die
Rechtsanwaltskammern in den Bundesländern sowie durch den
Österrei-chischen Rechtsanwaltskammertag, ÖRAK, mit Sitz in Wien.

OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders.
OTS0090 2010-01-15 11:04 151104 Jän 10 ORA0002 0964



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Bernhard Hruschka Bakk.,
Tel.: 01/535 12 75-15,
hruschka@oerak.at,
www.rechtsanwaelte.at

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