Notare antworten auf den Anwalts-Vorschlag "Bürgervergleich"
Wien (OTS) - Seit nahezu 20 Jahren tritt der Österreichische
Rechtsanwaltskammertag mit der Forderung nach Schaffung des
"Vollstreckbaren Anwaltsvergleichs" auf. In letzter Zeit als
"Prätorischer Vergleich im Elektronischen Rechtsverkehr" beworben,
wird der Vorschlag nun als "Bürgervergleich" ins Spiel gebracht.
Begründet wird das stets mit einem angeblichen Einsparungspotential
auf Seiten der Klienten bzw. für die Justiz.
Dazu Dr. Klaus Woschnak, Präsident der Österreichischen
Notariatskammer "Vollstreckungstitel können nur öffentliche Urkunden
sein. Dies ist gesetzlich klar geregelt. Dazu gehören
Gerichtsentscheidungen oder Notariatsakte. Rechtsanwaltsurkunden sind
stets Privaturkunden, denen die Vollstreckbarkeit nicht zukommt."
Für die Einführung eines neuen Vollstreckungstitels besteht kein
Bedarf. Das gewünschte Einsparungspotential ist durch die Möglichkeit
der Vollstreckbarmachung von Rechtsansprüchen durch Notariatsakt
ausreichend gewährleistet. Das gilt auch für die von
ÖRAKT-Präsidenten Dr. Gerhard Benn-Ibler angesprochenen
Mediationsvereinbarungen, die als Privaturkunden errichtet werden.
Im Arbeitsprogramm der derzeitigen Bundesregierung ist eine
Umsetzung dieser Forderung des Österreichischen
Rechtsanwaltskammertages auch nicht vorgesehen.
"Der Bürgervergleich ist nichts Neues. Ihn unter dem Vorwand der
Umsetzung der Mediationsrichtlinie wieder aufzuwärmen wird von den
Notaren im Interesse der Bürger und der Justiz entschieden
abgelehnt.", so Woschnak.
Marion Aitzetmüller,
Landesgerichtsstraße 20,
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