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OTS0030   20. Dez. 2009, 12:16

Bischof Küng zur "Kreuz-Klage" eines Vaters

Einstellung der Mehrheit der Kinder und ihrer Eltern muss respektiert werden


St. Pölten, 20.12.2009 (KAP) Der St. Pöltner Diözesanbischof Klaus
Küng hat am Sonntag zur Klage eines niederösterreichischen Vaters
gegen Kreuze im Kindergarten seines Kindes Stellung genommen. Die
Klage sei offensichtlich in der Folge des Urteils des Europäischen
Menschenrechtsgerichtshofs in Sachen Schulkreuze in Italien erfolgt.
Wörtlich stellte Bischof Küng fest: "Laut dem niederösterreichischen
Kindergartengesetz soll in den Landeskindergärten ein Kreuz an der
Wand hängen, wenn die Mehrheit der Kinder christlich ist.
Niederösterreich ist ein katholisches Land und die überwiegende
Mehrheit seiner Bewohner sind Christen. Wenn der Vater des Kindes,
der wegen der Kreuze vor Gericht gehen möchte, in seinem Privathaus
kein Kreuz haben will, ist das selbstverständlich zu respektieren.
Wenn er in Niederösterreich sein Kind in einen öffentlichen
Kindergarten schickt, sollte er aber genauso die Einstellung der
Mehrheit der Kinder und ihrer Eltern respektieren".

Er frage sich grundsätzlich, welche "Bedrohung" es für ein Kind sein
kann, mit Symbolen von Religionsgemeinschaften konfrontiert zu sein,
sagte der St. Pöltner Bischof. Küng abschließend: "Und ich gebe zu
bedenken, dass es in den letzten 200 Jahren immer die Diktaturen
waren, die am eifrigsten religiöse Symbole aus Schulen und dem
öffentlichen Raum entfernt haben".

(forts)
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OTS0030 2009-12-20 12:16 201216 Dez 09 KAT0001 0213



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